Jungtiere im Wald, wie beispielsweise Rehkitze, Vögel und andere Wildtiere wie Hasen, sollen während der Brut- und Setzzeit besser vor Störungen und Gefahren geschützt werden. Dazu legt der Stadtrat einen Nachtrag zum Polizeireglement vor, der unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde im Waldgebiet während dieser Zeit vorsieht.
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli
Konkret legt die Änderung fest, dass Hunde vom 1. April bis 31. Juli an der Leine geführt werden müssen, wenn sie sich im Wald oder am Waldrand aufhalten. Einzig Jagd-, Rettungs- und Diensthunde sind bei Einsatz und Ausbildung von der Leinenpflicht ausgenommen.
Die Bestimmung orientiert sich auch an der entsprechenden Regelung im Kanton Zürich, sodass die Vorschriften mit den dortigen Nachbargemeinden abgestimmt sind. Dort gilt seit einigen Jahren bereits Leinenzwang für Hunde im Waldgebiet während der Brut- und Setzzeit.
Vernehmlassung bei Parteien und fakultatives Referendum
Der Stadtrat hat die Vorlage zur Vernehmlassung bei den Parteien freigegeben, diese läuft bis am 21. November 2025. Der Nachtrag des Polizeireglements untersteht ausserdem dem fakultativen Referendum.
Nach Abschluss dieser Verfahren soll das Reglement rechtzeitig zur Brut- und Setzzeit am 1. April 2026 in Kraft treten.