Mit dem vorliegenden Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen setzt die Regierung den Auftrag aus der Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» aus dem Jahr 2021 um.
Die Zuständigkeit für den Vertragsnaturschutz soll von den politischen Gemeinden auf den Kanton übertragen werden. Dank des Systemwechsels soll die fachlich anspruchsvolle Arbeit im Vertragsnaturschutz professionalisiert, Doppelspurigkeiten beseitigt und für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eine einheitliche Anlaufstelle geschaffen werden.
Langfristiges Eingangsportal für Bewirtschaftende
Langfristig arbeitet der Kanton darauf hin, dass künftig ein klar bezeichnetes Eingangsportal besteht, an das sich die Bewirtschaftenden mit allen Fragen an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landwirtschaft wenden können.
Inhaltlich werden die fachlichen Bewirtschaftungsgrundlagen aktualisiert und verbessert. Wesentliche Anpassungen betreffen eine klare Differenzierung der Biotoptypen, standortangepasste Schnittregimes zur Förderung der Artenvielfalt, die Förderung schonender Mähtechniken sowie ein faires, auf tatsächlichem Aufwand basierendes Entschädigungssystem.
Ökologischer Mehrwert und weniger Administration
Die Revision ermöglicht einerseits ökologischen Mehrwert, andererseits administrative Vereinfachungen für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Durch den Übertrag der Zuständigkeiten entsteht eine finanzielle Mehrbelastung beim Kanton von rund 1 Million Franken und eine Entlastung bei den politischen Gemeinden von rund 1,7 Millionen Franken jährlich. Die politischen Gemeinden tragen weiterhin zur Finanzierung der Bewirtschaftungsbeiträge für die lokalen Objekte bei.
Mit vorliegendem Nachtrag werden die Grundlagen für eine wirksame, effiziente und zukunftsfähige Förderung der Biodiversität im Kanton St.Gallen geschaffen.
Vernehmlassung noch bis 16. Februar 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen können unter der Rubrik «Kantonale Vernehmlassungen» auf der Website des Kantons eingesehen werden: Kantonale Vernehmlassungen | sg.ch. Die Frist dauert bis 16. Februar 2026.