In seinem Leserbrief schreibt der Vorstand des Vereins Natur Uznach Schmerikon nus:
«An der Gasterstrasse in Uznach wird in nächster Zeit ein Trottoir gebaut. Die Bauherrschaft ist das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen. Aktuell verzögert sich der Baubeginn, weil eine Beschwerde hängig ist. Der Vorstand Verein Natur Uznach Schmerikon kommt nicht darum herum, Fragen zu stellen.
Schützenswertes Objekt
In der Schutzverordnung 2022 der Politischen Gemeinde Uznach wird die Parkanlage im Inventarblatt, S. 38 I Objekt N34 als schützenswertes Objekt eingestuft und die Baumreihe explizit erwähnt. Das Ziel gemäss Gemeinderat: ‹Auslichten der Anlage anstreben, markante Parkbäume freistellen. Baumreihe entlang der Gasterstrasse als wichtiges strassenbegleitendes Element beibehalten.›
Interessensabwägung
Vorgängig zu einem Entscheid muss die Gemeinde eine Interessensabwägung durchführen. In dieser Interessensabwägung müssen pro und kontra abgewogen werden. Fällt die Interessenabwägung für ein Trottoir negativ aus, müssen die Bäume stehen bleiben. Hat eine Interessensabwägung stattgefunden?