Anfang Januar wurden auf einem Grundstück an der Zürcherstrasse rund 30 teils stattliche Bäume gefällt. Als Folge davon ging hier ein Teil des alleeartigen und grünen Charakters an dieser stark vom Autoverkehr belasteten Strasse Rapperswil-Jonas verloren.
Unverständnis bei Bevölkerung und Anfrage der GLP
Die Baumfällaktion sorgte bei der Bevölkerung für Unverständnis und in den Medien für Aufsehen. Was der Rodung zusätzliche Brisanz verlieh, war der Umstand, dass das betroffene Grundstück im Bundesinventar für geschützte Ortsbilder eingetragen ist.
Im Februar forderten deshalb die städtischen Grünliberalen in einer Anfrage von der Stadt Rapperswil-Jona rechtliche Abklärungen und eine Sanktionierung, falls der Baumbestand widerrechtlich abgeholzt worden sei.
Baumfällung war rechtlich zulässig
Nach der Überprüfung kommt die Stadt nun zum Schluss, dass die Baumfällungen in rechtlicher Hinsicht zulässig waren.
Die Stadt bedauere den Verlust der Bäume ebenfalls sehr, hält aber gleichzeitig fest, dass trotz der Eintragung des Grundstücks ins Bundesinventar «kein Schutzreglement für Bäume» bestehe. Jedenfalls momentan, denn solche Schutzmassnahmen würden im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision geprüft.
Baum-Ersatz und parkähnlicher Charakter
Die abgegangenen Bäume würden nach den Vorgaben des Überbauungsplans ersetzt. Auch soll der parkähnliche Charakter der Parzelle nach Fertigstellung der Neubauten und dazugehörigen Erschliessungen bewahrt bleiben. Dies stelle ein Gestaltungsplan sicher. Beide Punkte seien mit der Grundeigentümerschaft besprochen und geklärt worden, teilt die Stadt mit.
Somit bleibt zumindest vorläufig eine grössere Baumlücke an der Zürcherstrasse, langfristig sollte der Allee- und Parkcharakter indes wieder zurückkehren.