Die Telekombranche ist aktuell mit Hochdruck daran, die stark umstrittene, neue Technologie-Generation 5G einzuführen – und zwar vorzugsweise durch die Hintertür, ohne seriöse, umfassende Information an die Öffentlichkeit. So auch in Pfäffikon.
Verdeckte Kommunikation im Baugesuch
Um überhaupt feststellen zu können, ob die gesetzlichen Grenzwerte (Anlagegrenzwerte und Immissionsgrenzwerte) eingehalten sind, muss bekannt sein, um welche Technologie-«Generation» und um welchen Antennentyp es sich bei neuen Baugesuchen handelt.
Doch beides wurde im Baugesuch der Swisscom nicht offen kommuniziert. Obwohl sie vorgibt, es sei gar keine 5G-Antenne geplant, geht aus den Akten hervor, dass sie Frequenzbänder von 700-900 und 1'400-2'100 Megaherz verwenden will.
Die neue 5G-Mobilfunk-Technologie nutzt u.a. genau die Frequenz 2'100 Megaherz.
Umschaltung auf adaptive Antenne per Meldeverfahren
Entgegen den Behauptungen der Baugesuchstellerin handelt es sich zudem um eine adaptive Antenne, die im Gegensatz zu konventionellen Antennen über mehrere Sendepegel verfügt. Damit kann sie ihre Senderichtung anpassen und die Strahlung gezielt auf die Nutzer ausrichten.
Auch wenn vorerst noch «konventionell» gesendet würde, wäre es für die Swisscom ein Leichtes, ohne Ausschreibung – einzig im Meldeverfahren – auf adaptive Antennen umzuschalten.
Weder Empfehlungen noch Standard-Messverfahren
Besonders problematisch ist dieses Spiel mit verdeckten Karten, weil bis heute für adaptive Antennen weder Vollzugsempfehlungen noch standardisierte Messverfahren existieren.
Es ist sogar damit zu rechnen, dass die tatsächliche Belastung mit den gängigen Kontroll-Methoden völlig unterbewertet würde. Die Überwachung der Sendeleistung und Senderichtungen ist keineswegs jederzeit sichergestellt.
5G funktioniert nur mit einem sehr dichten Antennenwald, oder mit einer massiven Erhöhung der Strahlengrenzwerte. Aber es fehlt bis heute an einer umfassenden Planung für ein funktionsfähiges 5G-Netz, mit der die effektive Gesamtstrahlen-Belastung zuverlässig festgestellt werden könnte.
Entsprechend sind gesundheitsschädigende Auswirkungen von 5G-Mobilfunkantennen nicht auszuschliessen. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind nicht geklärt.
Swisscom: «Sendekapazität schon erreicht»
Im Tertianum-Antennen-Baugesuch ist weder ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen, noch hat die Swisscom geprüft, ob die bereits bestehenden Mobilfunkantennen mitbenützt werden könnten.
Sie behauptet einfach, die Sendekapazität sei bereits erreicht.
Gemeinderat sagt Ja – 13 Nachbarn wehren sich
Der Gemeinderat Freienbach ging bei seiner kürzlich erteilten Baubewilligung offensichtlich von falschen Grundlagen aus. Er war auch nicht in der Lage, festzustellen, ob der Anlagegrenzwert (5V/m pro Antenne) tatsächlich eingehalten würde, sondern gab praktisch eine Blankounterschrift für ein «strahlendes» Tertianum.
Die vielen Unsicherheiten und die damit verbundene Verletzung des Vorsorgeprinzips werden nicht einfach stillschweigend hingenommen. 13 Nachbarn haben gemeinsam beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht.