Beat Schuler schreibt: «Der Stadtpräsident ist der Vorsitzende des Stadtrats. Er leitet die Versammlung und bereitet die Traktanden in Vorprotokollen vor. Danach gelangen die Geschäfte in den Stadtrat, für die es eine Mehrheit dieses Gremiums braucht.
Alle Stadträte verantwortlich
Wenn der Stadtrat von Rapperswil-Jona jetzt gegen das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht Einsprache machen will, ist dafür der ganze Stadtrat mit einem Mehrheitsbeschluss verantwortlich.
Dabei ist mir bewusst: Es ist für den Stadtrat verlockend, vor den kommenden Stadtratswahlen die Klatsche des Verwaltungsgerichts nicht kassieren zu wollen und mit dem Gang ans Bundesgericht Stärke zu zeigen.
Mitgegangen, mitgehangen
Wir Bürgerinnen und Bürger haben aber keine Lust dazu, dass der Stadtrat den China-Deal mit weiteren Gerichtsschritten verlängern will, die nur Geld kosten.
Wenn der Stadtrat also unnötig noch vors Bundesgericht ziehen will, sind für mich dann alle Stadträte nicht mehr wählbar. ‹Mitgegangen, mitgehangen›, nennt man das. Oder diejenigen Stadträte, die dagegen sind, aber unterliegen, machen ihre Meinung öffentlich. Dies wäre dann ein eindeutiger Hinweis vor den Wahlen, wer nicht bereit ist, politische Winkelzüge der Stadt weiterhin mitzutragen – und wer eben solche Winkelzüge auf dem Rücken der Bürger befürwortet.»