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Schmerikon
08.05.2024

Kehrplatz Breitestrasse liegt auf

Im Teilstrassenplan ist die neue Wendeanlage der Breitestrasse für 194'500 Franken in dunklerem Violettton eingezeichnet.
Im Teilstrassenplan ist die neue Wendeanlage der Breitestrasse für 194'500 Franken in dunklerem Violettton eingezeichnet. Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Schmerikon
Wegen eines Rekurses beim Baudepartement musste der Gemeinderat Schmerikon für die Breitestrasse eine Wendeanlage nach heutigen Anforderungen vorlegen. Nun liegt das Projekt auf.

Gegen ein Bauprojekt an der Breitestrasse, die wie zahlreiche Schmerkner Gemeindestrassen eine Sackgasse ist, hatten Anwohner beim St.Galler Baudepartement rekurriert mit dem Argument, die Breitestrasse sei nicht ausreichend erschlossen. Der Kanton hiess die Einsprache gut. Er kam zum Schluss, dass der seit 1970 grundbuchlich gesicherte Wendebereich der Breitestrasse den heutigen Anforderungen zur Verkehrssicherheit nicht genüge und keine verkehrsmässig ausreichende Erschliessung ermögliche.

In der Folge erarbeitete der Gemeinderat Schmerikon ein Projekt für den Ausbau des Wendeplatzes an der Breitestrasse. Ziel war es, die heutigen Anforderungen der Verkehrssicherheit zu erfüllen und eine ausreichende Erschliessung zu ermöglichen. Neu soll der Wendeplatz für 10-Meter-Lastwagen ausgelegt und als öffentliche Strassenfläche (Gemeindestrasse 2. Klasse) klassiert werden. Laut Technischem Bericht wird mit Erstellungskosten von 194'500 Franken gerechnet.

Nach der Mitwirkung im Herbst 2023 erfolgt nun bis 4. Juni 2024 die öffentliche Auflage der Projektpläne.

Auflage: Teilstrassenplan «Wendeanlage Breitestrasse»

Gestützt auf Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) und gestützt auf Art. 29ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG) hat der Gemeinderat Schmerikon am 6. Februar 2024 folgende Erlasse genehmigt:

Die Planunterlagen liegen nach Art. 41 StrG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 6. Mai 2024, bis Dienstag, 4. Juni 2024, im Gemeindehaus Schmerikon, Hauptstrasse 16, Sekretariat Gemeindekanzlei, 3. OG, zu den aktuellen Öffnungszeiten. Nach telefonischer Voranmeldung empfangen wir Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Hinweis: die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt) und am Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wer im Zusammenhang mit dem Teilstrassenplan private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, oder kostenpflichtig ist, erhält eine persönliche Anzeige. Es sind Bodenabtretungen erforderlich.

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt, den Sondernutzungsplan und den Kostenbeitragsplan sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 4. Juni 2024, schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, Postfach 14, 8716 Schmerikon, einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Schmerikon

Redaktion Linth24 / Gemeinderat Schmerikon