Während der öffentlichen Auflagefrist sind gegen den Sondernutzungsplan Flibach sieben Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan zusammen mit den Einsprachen und den Entwürfen der Einsprache-Entscheide an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.
Die Eröffnung der Einsprache-Entscheide erfolgt erst zusammen mit dem Genehmigungsentscheid in einem Gesamtentscheid. Dieser kann dann mit Rechtsmitteln angefochten werden.