Das kantonale Tiefbauamt St.Gallen hat den revidierten Gemeindestrassenplan samt Fuss-, Wander- und Radwegplan der Gemeinde Weesen genehmigt.
Das Verfahren sieht neu vor, dass die eingegangenen Einsprachen gegen die Revision des Gemeindestrassenplans erst nach der kantonalen Genehmigung eröffnet werden.
Der Gemeindestrassenplan wird gemäss Verfügung des Tiefbauamtes erst mit rechtskräftiger Erledigung aller dagegen erhobenen Rechtsmittel in Vollzug gesetzt. Es sind zurzeit noch zwei Einsprachen hängig, weshalb der revidierte Gemeindestrassenplan noch nicht rechtskräftig ist.