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Kanton
04.04.2024
04.04.2024 19:05 Uhr

Kantonsgelder für Ortsgemeinden

Die St.Galler Kantonsregierung erhöht die Projektbeiträge für Reformprojekte in Ortsgemeinden und Korporationen. (Archivbild)
Die St.Galler Kantonsregierung erhöht die Projektbeiträge für Reformprojekte in Ortsgemeinden und Korporationen. (Archivbild) Bild: Christopher Chandiramani, Linth24
Die St.Galler Regierung möchte die Strukturen in den Gemeinden weiter vereinfachen und bereinigen. Für Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen soll mehr Geld fliessen.

Der Kanton kann Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen momentan mit Projektbeiträgen von maximal 15'000 Franken unterstützen. Eine Überprüfung der aktuellen Pauschalbeiträge an Reformprojekte von Ortsgemeinden, örtlichen Korporationen und ortsbürgerlichen Korporationen hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den anfallenden Kosten unzureichend sind. Hinzu kommt, dass die Reformprojekte zunehmend komplexer und teurer werden. Oft ist eine externe Begleitung nötig.

Die Regierung erhöht deshalb die Förderpauschale von 5 auf 10 Franken pro stimmberechtigte Person der Gemeinde. Zudem wird der minimale Unterstützungsbetrag von 2'000 auf 5'000 Franken sowie der maximale Unterstützungsbeitrag von 15'000 auf 50'000 Franken erhöht. Die neuen Ansätze gelten für Projekte mit Vollzugsbeginn ab 1. Juli 2024.

Entwicklung des Gemeindebestandes im Kanton St.Gallen von 2026 bis 2023 mit Ortsgemeinden (grün), örtlichen Korporationen (violett) und ortsbürgerlichen Korporationen (hellblau). Bild: Kanton St.Gallen

Weiteren Reformbedarf unterstützen

Der Bestand der Ortsgemeinden und Korporationen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen (siehe Grafik oben). Aus Sicht der Regierung besteht jedoch immer noch Bedarf, die Strukturen weiter zu vereinfachen. Namentlich bei den Korporationen, die wichtige und immer komplexer werdende kommunalen Aufgaben wahrnehmen, wie etwa Elektrizitäts- und Wasserversorgungen. Um die dafür nötige Professionalität auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind Reformprojekte sinnvoll und unterstützungswürdig.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24