Der Kanton kann Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen momentan mit Projektbeiträgen von maximal 15'000 Franken unterstützen. Eine Überprüfung der aktuellen Pauschalbeiträge an Reformprojekte von Ortsgemeinden, örtlichen Korporationen und ortsbürgerlichen Korporationen hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den anfallenden Kosten unzureichend sind. Hinzu kommt, dass die Reformprojekte zunehmend komplexer und teurer werden. Oft ist eine externe Begleitung nötig.
Die Regierung erhöht deshalb die Förderpauschale von 5 auf 10 Franken pro stimmberechtigte Person der Gemeinde. Zudem wird der minimale Unterstützungsbetrag von 2'000 auf 5'000 Franken sowie der maximale Unterstützungsbeitrag von 15'000 auf 50'000 Franken erhöht. Die neuen Ansätze gelten für Projekte mit Vollzugsbeginn ab 1. Juli 2024.