Für folgende Gräber und Urnenfelder im Friedhof Benken ist die gesetzliche Grabesruhe (20 Jahre bei Erdbestattungen / 10 Jahre bei Urnenfeldern / 10 Jahre bei Urnenerdgräber) abgelaufen:
Erdgräber des Jahres 2003
(von Hofstetter-Kessler Gallus und Anna bis Glaus-Landolt Ferdinand)
Urnenfelder des Jahres 2013
(von Blöchlinger Josef Hermann bis Kühne-Kälin Johann Edwin)
Urnenerdgräber des Jahres 2014
(von Romer-Kasper Gertrud bis Ziegler-Fäh Margarita Maria)
Räumfrist für Angehörige von 2. bis 14. April 2024
Die Gräber sind durch die Angehörigen nach Ostern, d.h. ab 2. April 2024 bis spätestens 14. April 2024, vollständig zu räumen. Dabei wird gebeten, persönliche Gegenstände wie Weihwassergeschirr, Blumenschalen, etc. zu entfernen. Die Grabsteine dürfen nur in Absprache mit dem Bestattungsamt entfernt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
Über nicht geräumte Gräber wird nach genannter Frist kostenlos verfügt.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Benken (Tel. 055 293 30 42).