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Rapperswil-Jona
25.01.2024

Referendum «Waldfriedhof»-Plan

Der Joner Friedhof Frohbühl (l.) soll um einen «Waldfriedhof» erweitert werden. Dazu müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bereinigen.
Der Joner Friedhof Frohbühl (l.) soll um einen «Waldfriedhof» erweitert werden. Dazu müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bereinigen. Bild: Stadt Rapperswil-Jona / Linth24
Rapperswil-Jonas Stadtrat hat den Teilzonen- und Teilstrassenplan Friedhof Frohbühl Jona genehmigt und unterstellt ihn ab 30. Januar bis 11. März 2024 dem fakultativen Referendum.

Anlässlich der Bürgerversammlung vom 1. Dezember 2022 hat die Bürgerschaft der Erweiterung des Friedhofs Frohbühl Jona mit einem Wald- bzw. Parkfriedhof zugestimmt (Linth24 berichtete).

Planungsrechtlichte Rahmenbedingungen bereinigen

Damit das Projekt umgesetzt werden kann, ist vorgängig eine Bereinigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Da der Friedhof dem öffentlichen Interesse dient, ist das Grundstück Nr. 3742J, dass sich aktuell in der dreigeschossigen Wohnzone (W3) befindet, mit einem Teilzonenplan in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umzuzonen.

Vom 15. August bis am 13. September 2023 fand das Mitwirkungsverfahren und vom 13. November bis 12. Dezember 2023 das Auflageverfahren zum Planverfahren statt.

Fakultatives Referendum ab 30. Januar bis 11. März 2024

Der dafür notwendige Teilzonenplan wurde vom Stadtrat am 6. November 2023 verabschiedet und wird nun vom 30. Januar bis 11. März 2024 dem fakultativen Referendum unterbreitet.

Die Unterlagen zum Teilzonenplan können während der Referendumsfrist beim Ressortsekretariat, 2. OG, im Stadthaus Rapperswil-Jona oder auf der Website, eingesehen werden.

Stadt Rapperswil-Jona / Linth24