In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 24 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat die Aufhebung von Gräbern nach Ablauf der Grabesruhe mit.
Vorgesehen ist die Aufhebung der Erdreihengräber von Personen, die vor dem 31. Dezember 2003 verstorben sind. Ebenfalls aufgehoben werden Familiengräber, deren Mietzeit abgelaufen ist und nicht erneuert werden.
Gräber im «alten Friedhof» betroffen
Aufgehoben werden Familiengräber im südöstlichen Feld des «alten Friedhofes»:
- Feld: 2-Süd
- Reihe: 05-Familiengräber
- Gräber: 014, 015
- Alte Grabnummer: 702, 701
- Bemerkung: Die Grabesruhe und die Mietzeit sind abgelaufen. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Aufgehoben werden die Erdreihengräber im nordöstlichen Feld des «alten Friedhofes»:
- Feld: 1-Nord
- Reihe: 07-Erdreihengräber
- Gräber: 009-0016
- Alte Grabnummer: 104 – 111
- Bemerkung: Zwei Gräber enthalten je eine Urne später verstorbener Angehöriger. Deren Grabesruhe von 10 Jahren ist ebenfalls abgelaufen.
Gräber bis zum 15. März 2024 zu räumen
Die Angehörigen sind gebeten bis zum 15. März 2024 die Gräber zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung der Gräber veranlasst und die Grabutensilien werden entsorgt.
Im gegenseitigen Einverständnis können einzelne Grabsteine bestehen bleiben. Bitte kontaktieren Sie den Friedhofsvorsteher (Félix Brunschwiler: felix.brunschwiler@schmerikon.ch / Tel. 055 286 11 01).