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Rapperswil-Jona
09.08.2023
09.08.2023 10:35 Uhr

Mitwirkung an Erweiterung Friedhof Frohbühl

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung (l.) liegen ab Dienstag, 15. August 2023 auf / rechts: Symbolbild.
Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung (l.) liegen ab Dienstag, 15. August 2023 auf / rechts: Symbolbild. Bild: www.rapperswil-jona.ch/www.pixabay.com
Letzten Dezember wurde einem Kredit zur Erweiterung des Friedhofs Frohbühl zugestimmt. Ab Dienstag,15. August 2023, kann die Bevölkerung nun ihre Meinung zum Projekt einbringen.

An der Bürgerversammlung vom Dezember 2022 wurde für die Erweiterung des Friedhofs Frohbühl Jona mit einem Wald- bzw. Parkfriedhof und der Überführung des Grundstücks ins Verwaltungsvermögen einem Kredit in der Höhe von Fr. 2’930’000.– zugestimmt.

Der Friedhof Frohbühl in Jona wird von der Bevölkerung sehr geschätzt, was die vielen positiven Rückmeldungen bei den Friedhofgärtnern vor Ort und dem Bestattungsamt bestätigen. Der Bedarf eines Friedhofs verändert sich im Laufe der Zeit jedoch stark. Damit der künftige Bedarf an Bestattungsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung steht, bedarf es einer vorausschauenden Planung.

Gesamtkonzept

Vor diesem Hintergrund wurde ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die künftige Friedhofsentwicklung beauftragt. Die Belegungszahlen haben gezeigt, dass für Bestattungen kurz- und mittelfristig noch genügend Platz vorhanden ist. Wie sich die Bestattungszahlen jedoch künftig entwickeln, ist aktuell schwierig abzuschätzen.

Mit der Erweiterung des bestehenden Friedhofs im südlichen Bereich kann deshalb die weitere Entwicklung des Friedhof Frohbühl gesichert und den Ansprüchen an künftige Bestattungsformen Rechnung getragen werden. Zudem wird damit auch dem Anliegen der Bevölkerung nach mehr städtischen Grünräumen, das sich unter anderem im Mitwirkungsprozess zur Zentrumsentwicklung Jona gezeigt hat, Rechnung getragen.

Umzonung und Umklassierung

Damit das Projekt umgesetzt werden kann, ist vorgängig eine Bereinigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Da der Zweck eines Friedhofs dem öffentlichen Interesse dient, sind diese in der Regel der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) zugeordnet. Das südlich angrenzende Grundstück Nr. 3742J für die Erweiterung befindet sich aktuell in der dreigeschossigen Wohnzone (W3). Dieses soll mittels Teilzonenplans ebenfalls in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) umgezont werden.

Zudem wird Wegführung zwischen Zwingli- und Tödistrasse im Rahmen des Projekts leicht angepasst. Aus diesem Grund muss dieser neu klassiert werden. Der heutige Weg 3. Klasse soll neu in einen Weg 1. Klasse umklassiert werden.

Damit wird gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen der Unterhalt und Betrieb durch die Stadt gesichert. Die Umklassierung erfolgt mittels Teilstrassenplan. Beide Planungsinstrumente werden nach der Mitwirkung öffentlich aufgelegt.

Mitwirkungsverfahren

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 15. August bis Mittwoch, 13. September 2023, im Vorraum des Ressortsekretariats im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

Zudem können die Unterlagen unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch bis zum 13. September 2023 eingesehen und Stellungnahmen zum Teilzonen- und Teilstrassenplan eingereicht werden.

Zum detaillierten Plan auf der Gemeinde-Webseite: www.rapperswil-jona.ch.

Stadtkanzlei Stadt Rapperswil-Jona