Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Uznach
30.04.2023

Revision von Friedhofs- und Bestattungsreglement

Das Friedhofreglement in Uznach muss überarbeitet werden.
Das Friedhofreglement in Uznach muss überarbeitet werden. Bild: Stefan Knobel, Linth24
Das Friedhofreglement stammt von 1968 und wurde 2014 letztmals revidiert. Die gesellschaftlichen und weltanschaulichen Veränderungen machen es nötig, das Reglement neu anzupassen.

Begründet wird die Revision unter anderem damit, dass beispielsweise kaum noch Erdbestattungen stattfinden und die Kremation die Regel ist. Eigene Urnengräber werden immer weniger nachgefragt. Am häufigsten werden Urnen im Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

Nennenswert sind folgende Änderungen

  • Es werden keine Grabunterhaltsverträge durch die Gemeinde mehr angeboten: Einerseits werden sie kaum noch nachgefragt, anderseits sind sie nicht mehr kostendeckend. Der Grabunterhalt kann weiterhin selber besorgt oder es kann eine Gärtnerei damit beauftragt werden.
  • Dem gesellschaftlichen Wandel entsprechend kann der Gemeinderat neue Gräberarten bestimmen (z.B. Hain- der Baumgräber).
  • Anstandsregeln sorgen dafür, dass Friedhofsbesuchende nicht in der eigenen Andacht gestört werden.
  • Meldepflichtige Totgeburten werden wie verstorbene Kinder behandelt, während nicht-meldepflichtige Fehlgeburten im Gedenkgarten die letzte Ruhe finden.
  • Private Grabeinfassungen werden neu geregelt.

Bevor das Reglement öffentlich aufgelegt wird, werden noch die von der Revision besonders betroffenen Stellen und Personen zur Vernehmlassung eingeladen werden wie z.B. die Kirchgemeinden, Organe des Bestattungswesens, Bildhauerinnen und Bildhauer etc.

www.uznach.ch