Für die Alterspolitik sind in erster Linie die Kantone und die Gemeinden zuständig. Weiter sind die Selbsthilfe, die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der Familien von Bedeutung für die Alterspolitik. Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab dem Jahr 2024. Gleichzeitig hat die Regierung des Kantons St.Gallen neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst.
Ja zu jährlichen Mehrkosten von rund 8'000 Franken
Die Pro Senectute im Kanton St.Gallen hat vor diesem Hintergrund ihre Dienstleistungen angepasst und in eine neue Leistungsvereinbarung überführt. Der politischen Gemeinde Amden entstehen dadurch jährliche Mehrkosten von rund 8'000 Franken. Der Gemeinderat hat die neue Vereinbarung geprüft und – wie andere politische Gemeinden in der Region auch – genehmigt.