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Kaltbrunn
18.12.2023

Mehr Geld für Pro Senectute

Symbolbild.
Symbolbild. Bild: zVg
Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab 2024. Gleichzeitig hat die St.Galler Kantonsregierung neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst.

Für die Alterspolitik sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund greift nur ergänzend und fördernd ein. Weiter sind die Selbsthilfe, die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der Familien von Bedeutung für die Alterspolitik.

Weniger Geld vom Bund

Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab dem Jahr 2024.

Gleichzeitig hat die Regierung des Kantons St.Gallen neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst, nämlich:

  • Soziale Teilhabe sowie gesellschaftliches Engagement.
  • Partizipation.
  • Ökonomische Sicherheit.
  • Adäquate Gesundheitsversorgung und -vorsorge.

Neue Leistungsvereinbarung

Die Pro Senectute St.Gallen hat vor diesem Hintergrund ihre Dienstleistungen angepasst und in eine neue Leistungsvereinbarung überführt. Der Gemeinderat hat diesen Vertrag geprüft und – im Einklang mit den anderen Gemeinden der Region – unterzeichnet.

Damit sind Mehrkosten von jährlich rund CHF 16'000 verbunden. Die Budgetbewilligung anlässlich der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 bleibt vorbehalten.

Gemeinde Kaltbrunn, LinthSicht, Nr. 101/Dezember 2023