Mit der Aktualisierung der kommunalen Richtplanung, welche zurzeit noch durch das AREG vorgeprüft und voraussichtlich im Frühjahr 2023 vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St.Gallen zur Kenntnis genommen wird, sind die längerfristige räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft sowie damit verbundene Infrastrukturausbauten festgehalten und aufeinander abgestimmt.
Die kommunale Richtplanung bildet die konzeptionelle und inhaltliche Grundlage für die Revision von Zonenplan und Baureglement. Die Weesner Bevölkerung konnte sich zur Richtplanung via den Workshop und die E-Mitwirkung vor einem Jahr einbringen.
Planungs- und Baugesetz verpflichtet zu Revision
Das rechtsgültige Baureglement mit späteren Nachträgen stammt aus dem Jahr 1995 und der Zonenplan wurde letztmals 2013 revidiert. In der Zwischenzeit haben die kantonale Gesetzgebung und verschiedene weitere übergeordnete Gesetzgebungen geändert. Gemäss kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Nutzungspläne bis 2027 zu revidieren.
In der aktuellen Phase der Gesamtrevision der Ortsplanung beschäftigen sich die Planungskommission und die Begleitgruppe mit der Revision der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung, konkret mit dem Baureglement und dem Zonenplan. Für das Baureglement gelten enge Vorgaben nach dem PBG, welches nach der Totalüberarbeitung am 1. Oktober 2017 in Kraft trat und bereits zwei Nachträge erfahren hat. Dies betrifft insbesondere die Definition von Baubegriffen. Mit dem Zonenplan ist zudem die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Innenentwicklung auf das Wachstum der nächsten 15 Jahre abzustimmen.
Auf der Grundlage der Ziele und Massnahmen des kommunalen Richtplans wurden der Zonenplan und das Baureglement revidiert und ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat einen ersten Entwurf verabschiedet, diesen durch einen Ausschuss der Begleitgruppe gespiegelt und entsprechend sind diverse Inputs eingeflossen. Bevor das Dossier zur kantonalen Vorprüfung eingereicht wird, möchte der Gemeinderat die Bevölkerung in die Planung einbeziehen und der elektronischen Mitwirkung unterziehen.
Der Gemeinderat lädt Sie deshalb ein, sich mit dem Entwurf des Zonenplans und Baureglements auseinander zu setzen und Ihre Rückmeldungen zuhanden des Gemeinderats einzugeben. Diese elektronische Mitwirkung findet vom 16. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 statt.
E-Mitwirkung bis Ende Januar 2023 und bilaterale Gespräche
Auf der Projektwebsite www.ortsplanung-weesen.ch informieren wir Sie ab dem 16. Dezember 2022 über die Inhalte der Nutzungsplanungsrevision und stellen Ihnen Zonenplan, Baureglement und Planungsbericht als PDF zum Download zur Verfügung. Mit einem Klick auf die Taste der E-Mitwirkung können Sie Ihre Rückmeldungen bis zum 31. Januar 2023 erfassen.
Zusätzlich zu den Informationen auf der Projektwebseite und der Möglichkeit für Rückmeldungen via E-Mitwirkung, werden bilaterale Fragestunden ermöglicht, wo Zeitfenster von max. 25 Min. gebucht werden können. Am Donnerstag, 12. Januar von 17:00 bis 20:30 Uhr, Samstag, 14. Januar von 08:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag, 19. Januar wiederum von 17:00 bis 20:30 Uhr im Gemeindehaus Weesen stehen Ihnen Mitglieder der Planungskommission und die Projektleitung zur Verfügung.
Um sich für diese Fragestunden anzumelden, bitten wir Sie, Ignaz Gmür per E-Mail oder per Telefon 058 228 76 06 (Direktwahl) bezüglich Ihres gewünschten Zeitfensters und Ihrer konkreten Fragestellung vorab zu kontaktieren. Er wird Ihnen gerne den Termin bestätigen.
Nachfolgend der entsprechende QR-Code für die Teilnahme an der E-Mitwirkung.