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Uznach
01.12.2022
01.12.2022 15:41 Uhr

Energiefördertopf seit Juli leer

Photovoltaik-Anlagen sind in Uznach derart nachgefragt, dass die 110'000 Franken des Fördertopfes nur bis Ende Juni reichten.
Photovoltaik-Anlagen sind in Uznach derart nachgefragt, dass die 110'000 Franken des Fördertopfes nur bis Ende Juni reichten. Bild: Elektrizitätswerk Uznach AG
Das Uzner Energiereglement sieht Energiefördermassnahmen in der Höhe bis zu 1 Steuerfussprozent vor. Doch wegen der grossen Nachfrage ist der Topf bereits seit Juli leer. Der Gemeinderat wartet mit Änderungen.

Das Energiereglement ist seit 1. Januar 2022 in Kraft. Es besagt, dass der Gemeinderat für Fördermassnahmen maximal einen Betrag von 1 Steuerfussprozent budgetieren darf. Die Bürgerversammlung hat mit dem Budget 2022 Fr. 125'000 Förderbeiträge an private Haushalte gesprochen («Energiewende-Prozent»). Abzgl. der Kosten für die e-Plattform und die Verwaltung stehen Fr. 110'000 zur Förderung bereit.

Mit der Abwicklung der Anträge für Förderbeiträge ist die Energieagentur St.Gallen betraut. Sie erstellt quartalsweise ein Monitoring, das dem Gemeinderat einen Einblick über den Stand der Gelder zur kommunalen Energieförderung gibt. Dem Monitoring ist u.a. zu entnehmen, dass das Fördergeldkonto per 30.6.2022 noch Fr. 86'710 aufweist, aber offene Zusicherungen im Betrag von Fr. 86'690 bestehen. Das heisst, dass das Energiewende-Prozent bis auf Fr. 20 nachgefragt resp. aufgebraucht worden ist. Somit landen alle weiteren Anfragen auf der Warteliste, die Mitte September bereits Anträge im Umfang von rund Fr. 70'000 enthielt.

Energiereglement 2050 von Bevölkerung mitgetragen

Der Gemeinderat ist erfreut über die grosse Nachfrage nach Fördergeldern. In seinen Augen zeigt dies, dass das Energiereglement und die damit verbundene Förderung der Energiestrategie 2050 von der Bevölkerung mitgetragen werden.

Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage darf angenommen werden, dass die Nachfrage nach PV-Anlagen weiter anhalten wird. Dies hat jetzt schon zur Folge, dass die Anschaffungskosten steigen. Damit der Anreiz bestehen bleibt, sollte es bei der Vergabe der Fördergelder keine unnötigen Verzögerungen geben.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, den für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Betrag zu erhöhen:

  • das Reglement wird so angepasst, dass ein höherer Betrag durch den Gemeinderat budgetiert werden darf, oder
  • die Bürgerschaft stellt an der Budgetversammlung Antrag, den Förderbeitrag um einen bestimmten Betrag zu erhöhen.

In beiden Fällen haben die Uznerinnen und Uzner das letzte Wort.

Noch zu früh für eine Reglementsanpassung

Eine Mehrheit des Gemeinderats ist der Ansicht, dass es schlicht zu früh ist, bereits nach dem ersten Jahr ohne weitere Erfahrungsgrundlagen, die über den ersten «Boom» hinausreichen, die Frage nach der Reglementsanpassung zu stellen. Das könnte aufgrund der vorangegangenen politischen Diskussion als Vertrauensbruch oder «Zwängerei» ausgelegt werden.

Kommt hinzu, dass die nachgefragten PV-Anlagen aufgrund der Wirtschaftslage allenfalls gar nicht geliefert werden können oder die für die Realisierung notwendigen Fachleute fehlen. Vor diesem Hintergrund würden die zusätzlich gesprochenen Gelder allenfalls gar nicht eingefordert werden (können).

Nach einem weiteren Jahr kann besser abgeschätzt werden, in welche Richtung resp. in welchem Ausmass eine allfällige Reglementsänderung vorgenommen werden soll. Vielleicht müssen nicht nur die Höhe des Fördertopfs, sondern auch die Zielvorgaben oder der Förderkatalog angepasst werden.

Gemeinderat Uznach / LinthSicht