Die Freizeit im, am und auf dem Wasser zu verbringen, hat in der Schweiz Tradition. Rapperswil-Jona bietet mit der Seepromenade sowie den Wiesen bei der HSR, in Busskirch und neben der Flussmündung im Stampf gemütliche Plätze, um den Zürichsee zu geniessen. Dies alles ausserhalb der geschützten Schilfgürtel.
Schwimmen im Hafen und in Hafeneinfahrten verboten
Es gibt auf dem Gemeindegebiet aber auch viele Bootsanlegeplätze und Hafeneinfahrten, was zu gefährlichen Konfliktsituationen mit Schwimmern führen kann.
Dieser Besonderheit trägt das Präventionsplakat Rechnung, welches durch die örtliche Sektion der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft SLRG in Zusammenarbeit mit der Stadt erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schwimmen im Hafen und in Hafeneinfahrten verboten ist.
Zudem ruft es Schwimmer dazu auf, in offenen Gewässern leuchtende Badekappen zu tragen, um sich für Bootsführer besser sichtbar zu machen.
Sechs Baderegeln
Ein Hauptaugenmerk legt das Plakat und die ganze Präventionskampagne auf die sechs Baderegeln, für deren Verbreitung die SLRG sorgt. Werden diese sechs Regeln berücksichtigt, können viele Unfälle vermieden werden.
Vorsicht bei Kleinkindern und Selbstüberschätzung
Wichtig ist insbesondere, dass kleinere Kinder nicht unbeaufsichtigt am Wasser gelassen werden und Kleinkinder immer in Griffnähe bleiben. Denn leider genügt bei Kleinkindern eine Wassertiefe von 15cm, um zu ertrinken.
Es ist zudem ein Irrglaube, dass Ertrinkende, egal ob Kinder oder Erwachsene, um Hilfe schreien. Nein, ein Ertrinkungsunfall verläuft häufig lautlos und unbemerkt. Daher ist es wichtig, gut aufeinander acht zu geben.