«Vor vier Jahren habe ich einen länger dauernden Krieg geführt mit der Gemeinde Uznach. Es ging um die Abwassergebühren, nachdem ich eine grössere PVA in unserem Dach (damit auch der äusseren Erscheinung Genüge getan wurde, weil es schliesslich das Ortsbild Uznach so verlangt!) integriert hatte, was letztlich nicht ganz billig gewesen ist. Und naiv, wie ich bin, habe ich der darauf folgenden Schätzung (‹Wieviel hat alles gekostet?›) die Gesamtkosten angegeben, was fatale Folgen nach sich gezogen hat: Gebühren-Nachzahlungen im vierstelligen Bereich, weil die wunderschöne Anlage die Grenze der Gebühren-Freiheit überschritten hatte.
Wie gesagt: Krieg! Denn die Gemeinde wollte von vorausschauender Investition nichts wissen; denn Reglement ist Reglement (so wenigstens der Tenor aus dem Rathaus der Einrosenstadt). Wenn unser Haus eine Kirche oder ein Landwirtschaftsbetrieb gewesen wäre, hätte die Sache natürlich anders ausgesehen. Und dass sämtliche Gemeinden rundherum mit demselben Reglement für solche Energie-Investitionen Ausnahmeregelungen, sprich Erlass der entsprechenden Gebühren, kannten, traf hier auf taube Ohren.
Auch eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht brachte ‹nur› zwei Dinge zum Vorschein: Das Reglement sei zwar rechtens, die Schätzung nicht ganz, was von Seiten des Gerichts eine Reduktion des Betrags ausmachte, verbunden mit einer Rüge an den Gemeinderat, es sei unverständlich, warum in diesen Zeiten auf dieser Basis Forderungen erstellt würden. Was den Herrn lic.iur. im Rathaus veranlasst hatte, das Gericht wiederum zu rügen, was es sich anmasse, sich in die Tagesgeschäfte der Einrosenstadt einzumischen.
Jetzt meinerseits eine Klage gegen die Gemeinde wegen Verstosses gegen die Rechtsgleichheit (andere Gemeinden seien – trotz Reglement – einsichtiger), die vom Department des Innern nach eineinhalb Jahren (!) behandelt wurde und gegen mich gerichtet war. Grund: Gemeindeautonomie. Die Behörden einer Kommune können also, geschützt durch die Obrigkeit, willkürlich alles gegen die Bürgerinnen und Bürger beschliessen!
Nach langem Hin und Her war immerhin klar, dass etwas getan werden musste; denn es hatte auch noch andere Bürgerinnen und Bürger gegeben, die gegen diese feudalen Sitten im Rathaus protestierten. Eine umtriebige Kantonsrätin hatte damals (2019!) gefordert, man könnte, wie in Flums z.B. Gemeindepräsident Tinner, den Freibetrag von 30'000.—auf 50'000.—CHF erhöhen. Nein, tun wir nicht, war die Devise; denn man wollte weiter abzocken.
«Neues» Reglement fast ohne Innovationen
Und jetzt dies: Man schafft ein ‹neues› Reglement, natürlich indem man eine Firma ausserhalb mit einigen tausend Franken Steuergeldern alimentiert, die minimale Korrekturen anbringt (Gender-Anpassungen sind ja jetzt gefragt: deshalb heisst es jetzt ‹Grundeigentümerschaften› statt ‹Grundeigentümer›, ‹Gemeinde› statt ‹Gemeinderat› (es sitzt auch eine Rätin drin!) z.B. neben andern unterschiedlichen Handhabungen), aber alles zusammen so formuliert, dass zwar der Grundbetrag jetzt auf 50'000.—erhöht wurde, aber alles in allem keine Innovationen bietet. Im Gegenteil ist alles so formuliert, dass es – wer es überhaupt versteht – zu erhöhten Gebühren kommen wird.
Da das Ganze jetzt in der Vernehmlassung ist – ein Reglement zum Vergessen! –, ist es für eine allfällige Stellungnahme zum Download bereit auf der Website der Einrosenstadt.
Unter der bemerkenswerten Überschrift: Reglement über Friehof (!) und Bestattungen. Mein Rat als Grundeigentümerschaft: Beerdigt dieses Pseudo-Reglement sofort und bestattet es im Müll!»