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Rapperswil-Jona
28.05.2020
28.05.2020 11:50 Uhr

Todesfall in Corona-Isolation geklärt

Eine Obduktion des Toten hat ergeben, dass er an einem Atemversagen bei akuter Lungenschädigung durch das Corona-Virus starb.
Eine Obduktion des Toten hat ergeben, dass er an einem Atemversagen bei akuter Lungenschädigung durch das Corona-Virus starb. Bild: zVg
Ende März war ein Srilanker tot in seiner Joner Wohnung aufgefunden worden. Er war wegen Corona in Selbstisolation. Nun ist klar: Er starb am Virus. Die eröffnete Strafuntersuchung wurde eingestellt.

Am Mittwoch (25.3.2020), nach 17 Uhr, fanden Beamte der Kantonspolizei St.Gallen den 59 Jahre alt gewordenen Srilanker tot in seiner Wohnung in Jona. Er hatte sich dort in Selbstisolation befunden, weil er von seinem Hausarzt positiv auf den Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden war.

Bei der durch die Polizei und den Amtsarzt durchgeführten Legalinspektion konnten keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung am Todeseintritt festgestellt werden. Aufgrund der vorerst nicht ganz klaren Auffindesituation wurde der Leichnam des Verstorbenen auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen gleichentags trotzdem ins Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen überführt. Dies zur Bestimmung der genauen Todesursache. Die Obduktion ergab, dass der Todeseintritt auf ein Atemversagen bei akuter Lungenschädigung infolge einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zurückzuführen ist.

Die durchgeführte Strafuntersuchung förderte keine Sorgfaltspflichtverletzungen von Drittpersonen zu Tage. Namentlich kann dem Hausarzt kein Vorwurf gemacht werden. Gemäss den Merkblättern des Bundesamts für Gesundheit ist auch für Risikopatienten bei einem positiven Testresultat betreffend den Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zwingend eine Hospitalisierung anzuordnen, sondern grundsätzlich – wie vorliegend praktiziert – die Selbstisolation. Bedeutsam war ferner, dass der Verstorbene trotz seiner Erkrankung grundsätzlich mobil war. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellungsverfügung erlassen. Diese ist noch nicht rechtskräftig.

OM, Staatsanwaltschaft SG