Hintergrund der neuen Regelung ist die veränderte Sicherheitslage. Der Bund will die bestehende Schutzbauinfrastruktur langfristig erhalten und hat dazu die Zivilschutzverordnung angepasst. Die Neuerungen gelten für alle Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden.
Neu sind auch Umbauten und Erweiterungen von der Schutzraumbaupflicht oder einer Ersatzabgabe betroffen.
Ausgeweitete Auflagen
Konkret wird die Schutzraumbaupflicht auf An- und Aufbauten, Umbauten sowie Nutzungsänderungen ausgeweitet, sofern dadurch zusätzliche Wohnfläche entsteht. Solche Vorhaben gelten neu als Neubauten und lösen entweder den Bau eines Schutzraums oder eine Ersatzbeitragspflicht aus – auch bei privaten Bauprojekten.
Höhere Subventionen
Zudem erhöht sich der Ersatzbeitrag deutlich: Statt wie bisher 800 Franken sind neu 1400 Franken pro Schutzplatz zu entrichten. Damit sollen die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abgefedert werden.