Auf den 1. Januar 2021 trat das neue Feuerschutzgesetz des Kanton St.Gallen in Kraft. Dies macht Anpassungen an den Feuerschutzreglementen der Gemeinden notwendig.
Vierköpfige Arbeitsgruppe der Sicherheitskommission
In Schänis wurde das Feuerschutzreglement durch eine Arbeitsgruppe der Sicherheitskommission an drei Sitzungen überarbeitet, wie sich einem Protokoll des Gemeinderats entnehmen lässt. Zu dieser vierköpfigen Gruppe zählten Gemeinderat Martin Hämmerli, Bauamtsleiter Daniel Gorfer, Feuerwehrkommandant Carlo Büchler und Kommissionsmitglied Alexander Wiebe.
Ins neue Reglement seien zudem die Rückmeldungen der Feuerwehrinspektorin und eines Rechtsanwalts eingeflossen. Ebenso sei die Vereinbarung bezüglich Zuordnung von Gebieten der Gemeinde Schänis für Hilfeleistungen an die Feuerwehr Kaltbrunn mit der Kaltbrunner Feuerwehr abgesprochen worden.
Das Gesamtgremium der Sicherheitskommission habe Ende September 2021 das angepasste Reglement genehmigt und beantrage dies auch dem Gemeinderat Schänis.
Fakultatives Referendum: 12. November bis 21. Dezember 2021
Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung unterstellt die Gemeinde Schänis das neue Feuerschutzreglement nun dem fakultativen Referendum. Die zugehörige Frist dauert vom 12. November bis 21. Dezember 2021; das Quorum für ein Zustandekommen beträgt 270 gültige Unterschriften.
Die Unterlagen lassen sich im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss) sowie online auf der Gemeinde-Website einsehen.