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Kanton
08.11.2021
08.11.2021 17:09 Uhr

Klare Verantwortlichkeiten für HSG-Organe

Der/die RektorIn der Universität St.Gallen (HSG), aktuell Bernhard Ehrenzeller, soll mit dem neuen Universitätsgesetz mehr Einfluss erhalten. (Archivbild)
Der/die RektorIn der Universität St.Gallen (HSG), aktuell Bernhard Ehrenzeller, soll mit dem neuen Universitätsgesetz mehr Einfluss erhalten. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das überarbeitete HSG-Gesetz klärt und entflechtet die Zuständigkeiten der Organe und stärkt Universitätsrat, Rektorat und Senat. Das neue Universitätsgesetz geht in die öffentliche Vernehmlassung.

«Im bisherigen Universitätsgesetz war zu ungenau geregelt, welches Organ welche Verantwortlichkeiten trägt», heisst es in der Mitteilung der St.Galler Staatskanzlei vom Montag. Es gab Überschneidungen, aber auch Bereiche, die nicht abgedeckt waren.

Dies zeigte sich exemplarisch in der Aufsicht der Institute der Universität St.Gallen (HSG). Die Regierung hat in der Erarbeitung des neuen Gesetzes einen Schwerpunkt auf die Entflechtung der Aufgaben und die Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung gelegt.

Im akademischen Bereich bleibt der Senat das oberste Organ. Die Zusammensetzung des Senats und damit auch des Senatsausschusses wird neu geregelt. Künftig entfallen noch 60 Prozent der Sitze auf die Professorinnen und Professoren, während die anderen Universitätsangehörigen neu zu 40 Prozent vertreten sind.

Rektor erhält mehr Einfluss

Auch die Position der Rektorin oder des Rektors erhält mehr Einfluss, wie es im Communiqué weiter heisst. Sie oder er verantwortet unter anderem neu die Aufsicht über die Institute. Die Rektorin oder der Rektor hat Weisungskompetenzen gegenüber den Instituten und kann verbindliche Vorgaben beispielsweise für Nebenbeschäftigungen und Spesen erlassen. Mit diesen Anpassungen wurde auf die Kritik an den Spesenausgaben in Instituten reagiert.

Die Stelle für eine Rektorin oder einen Rektor wird künftig international ausgeschrieben, womit auch die Wahl auswärtiger Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht wird. Neu wird die Rektorin oder der Rektor für vier Jahre statt für zwei Jahre gewählt.

Der Universitätsratsrats bleibt das oberste strategische Organ der HSG, besteht in Zukunft aber neu aus sieben bis neun Mitgliedern anstatt wie bisher aus elf.

sda / Linth24