Wie der Gemeinderat Uznach mitteilt, hat er gestützt auf Art. 39ff Strassengesetz den Teilstrassenplan Rütihaldestrasse (Nr. 2.51), Aufhebung südöstlicher Strassenbereich, erlassen.
Dies ermöglicht eine autoreduzierte, ausgewogene und homogene Wohnüberbauung auf dem Grundstück Nr. 1434 mit Einbezug des südlichen Grundstücks Nr. 365. Die hinreichende Erschliessung des Grundstücks Nr. 1434 sowie des südlichen Bereichs der Parz. Nr. 365 ist gewährleistet.
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan liegt – gleichzeitig mit dem Neubauprojekt für eine Wohnüberbauung auf Grundstück Nrn. 365 und 1434 – in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis und mit 23. November 2021, d.h. während 30 Tagen, in der Abteilung Hochbau (Obergasse 24, 8730 Uznach) zur Einsicht öffentlich auf.
Mehrere Unterlagen sind hier zu finden.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Uznach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.