Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) die Teilstrassenpläne Dattikonstrasse (2.45), Ergänzung Einlenker, und Dattikonweg (5.36), Ergänzung Einlenker erlassen.
Minimale Anpassungen wegen Kantonsprojekt
Beide Teilstrassenpläne beinhalten im Einfahrtsbereich zur Dattikonstrasse bzw. zum Dattikonweg eine minimale Anpassung bezüglich Strassenklassierung.
Die Anpassungen sind unmittelbare Folge des Kantonsstrassenbauprojekts «Neubau Gehweg an der Gasterstrasse, Abschnitt Dattikonstrasse bis Mühlaustrasse», das ebenfalls öffentlich aufliegt und die nordseitige Trottoirverlängerung um 188m, die Verschiebung eines bestehenden Buswartehäuschens und Fussgängerstreifens, neu mit Fussgängerschutzinsel, sowie weitere geringfügige Anpassungsarbeiten vorsieht.
Öffentliche Auflage
Die (Gemeinde-)Teilstrassenpläne liegen gleichzeitig mit dem dazugehörigen (Kantons-) Strassenprojekt (Neubau Gehweg, Verschiebung Buswartehäuschen, Verschiebung Fussgängerstreifen etc.) in der Zeit vom 20. Oktober bis 18. November 2021, d.h. während 30 Tagen, in der Abteilung Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach, öffentlich auf.
Die Unterlagen können auch auf der Gemeinde-Website (hier) eingesehen werden.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die (Gemeinde-)Teilstrassenpläne beim Gemeinderat Uznach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann (Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgekürzt VRP).
Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.
Gegen das (Kantons-)Strassenprojekt Neubau Gehweg ist gesondert Einsprache beim Kanton zu erheben (vgl. www.publikationen.sg.ch).