Die Einführung von Tempo-30-Zonen im Gebiet Oberbirgstrasse bezweckt, das Geschwindigkeitsniveau auf den siedlungsorientierten Strassen auf die örtlichen Verhältnisse anzupassen.
Ebenfalls soll die Sicherheit, insbesondere für Schüler und Anwohner, erhöht und die Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb der Zonen gesteigert werden.
Öffentliche Auflage: 19. Oktober bis 17. November 2021
Der Gemeinderat hat am 23. August 2021 folgendes Strassenprojekt erlassen:
- Tempo-30-Zone Oberbirgstrasse Schänis
In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Planverfahren durchgeführt. Das Strassenprojekt wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, d. h. vom 19. Oktober bis 17. November 2021, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf der Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden.
Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.