Nach der Verbotstafel hinter der Hochschule OST blieben den Badewilligen neben der neuen Wiese im Lido nur noch das lauschige Plätzchen in Busskirch und der Rastplatz in Bollingen. Nun ist auch dort aus der Traum vom Eintauchen ins kühle Nass. Der Unmut in der Bevölkerung geht um. Linth24 sprach mit An- und Einwohnern und ersuchte die Stadt- und Kantonsbehörden um Auskunft.
«Baden am Zürichsee unterbunden»
K.T.*, Jona: «Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Behörden immer wieder versuchen, das Baden am Zürichsee zu unterbinden resp. auf die Badeanstalten zu beschränken.»
Auf verschiedene Fragen von Linth24 bezüglich Verantwortlichkeit, Verhältnismässigkeit, Begründung und gesetzlicher Grundlagen, liefert Stefan Eberhard, Stv. Stadtschreiber Rapperswil-Jona, immer dieselbe schriftliche Antwort: «Das Ressort Bau, Liegenschaften hat die Tafel aufgrund von Art. 77 Binnenschifffahrtsverordnung errichtet.» Und: «Aus der Mitte der Bevölkerung gingen vereinzelt Hinweise ein.» Wer hat Probleme mit den Badenden? Fakt ist: Gemäss ZGB Art 664 Absatz 2 ist der Seezugang bei der Busskirch öffentlich. Darf das bisherige Baden überhaupt eingeschränkt werden?