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Rapperswil-Jona
12.09.2021
12.09.2021 00:10 Uhr

Badeverbote am Obersee – Schildbürgerstreich?

Das Badeverbot Busskirch wurde von Unbekannten abmontiert.
Das Badeverbot Busskirch wurde von Unbekannten abmontiert. Bild: Linth24
Immer mehr Badeverbote am Obersee. Sind die überhaupt rechtens? Badefreudige beklagen sich und der Widerstand schlägt zurück: Auch beim Busskirch wurde die Tafel von Unbekannten abmontiert.

Nach der Verbotstafel hinter der Hochschule OST blieben den Badewilligen neben der neuen Wiese im Lido nur noch das lauschige Plätzchen in Busskirch und der Rastplatz in Bollingen. Nun ist auch dort aus der Traum vom Eintauchen ins kühle Nass. Der Unmut in der Bevölkerung geht um. Linth24 sprach mit An- und Einwohnern und ersuchte die Stadt- und Kantonsbehörden um Auskunft.

«Baden am Zürichsee unterbunden»

K.T.*, Jona: «Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Behörden immer wieder versuchen, das Baden am Zürichsee zu unterbinden resp. auf die Badeanstalten zu beschränken.»

Auf verschiedene Fragen von Linth24 bezüglich Verantwortlichkeit, Verhältnismässigkeit, Begründung und gesetzlicher Grundlagen, liefert Stefan Eberhard, Stv. Stadtschreiber Rapperswil-Jona, immer dieselbe schriftliche Antwort: «Das Ressort Bau, Liegenschaften hat die Tafel aufgrund von Art. 77 Binnenschifffahrtsverordnung errichtet.» Und: «Aus der Mitte der Bevölkerung gingen vereinzelt Hinweise ein.» Wer hat Probleme mit den Badenden? Fakt ist: Gemäss ZGB Art 664 Absatz 2 ist der Seezugang bei der Busskirch öffentlich. Darf das bisherige Baden überhaupt eingeschränkt werden?

Sowohl in Bollingen wie in Busskirch gilt Anlegeverbot – wie soll da das Baden stören? Bild: Linth24

Zu viele Ungereimtheiten

K.T.* «Dieselbe Antwort erhalten auch private Anfragen. Das Ganze wirkt völlig intransparent und unglaubwürdig.» Für den Kt. SG. gilt die Schifffahrtsverordnung. Art. 8 sagt, dass dauernde Verkehrsanordnungen unter Einbezug einer Rekursfrist öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Im Falle der Verbotstafel Busskirch scheint diese zu fehlen. Es ist weder ein Eintrag im Amtsblatt ersichtlich, noch die Veröffentlichung einer Bauanzeige. Anwohner S.G.*: «Es gibt zu viel Ungereimtheiten. Ein weiteres Beispiel, dass es unsere Behörden mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen.»

Wer Erholung sucht, muss auf dem Trockenen bleiben. Die Stadt hatte aber die Badebucht in Busskirch noch sauber geputzt. Weiss die rechte Hand , was die linke tut? Bild: Linth24

50 m neben der Badezone

E.R.* aus Rapperswil, die mit Kolleginnen den abendlichen Sonnenuntergang geniesst: «Ich traf empörte Einwohner am Steg, welche nach telefonischer Anfrage bei der Stadt die Antwort erhielten, der Kanton sei dafür zuständig.» Die Anfrage von Linth24 bei der Medienstelle des Kantons schafft auch keine Klarheit. Man wird mit den Baudepartement verbunden, welches auch nicht weiterhelfen kann. Die beiden Stege in Busskirch und Bollingen sind auch keine regulären Anlegestellen, bei beiden gilt ein Anlegeverbot für Schiffe. In Bollingen kommt noch erheiternd dazu, dass die Verbotstafel 50 m neben der erlaubten Badezone ist.

Badeverbot in Bollingen: Doch nur 50 Meter daneben steht die erlaubte Badezone. Bild: Linth24

Tafel fehlt plötzlich

Seit Mittwoch fehlt die Verbotsstafel in Busskirch plötzlich – dasselbe Szenario wie im August am Steg bei der OST. Auf Anfrage teilt die Medienbeauftragte der Stadt, Andrea Frei-Gschwend mit: «Wir wissen davon, die Stadt hat die Tafel aber nicht abmontiert.» Die Stadt erstattet erneut Anzeige. Bleibt nur der Schluss, dass es in Rapperswil Einwohner gibt, welche der Badeverbots-Posse die Stirn bieten.

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Markus Arnitz, freier Mitarbeiter Linth24