Die Regierung hat die Strategie «4plus5» der St.Galler Spitalverbunde in mehreren Kernpunkten angepasst. So sollen die Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) durch die niedergelassene Ärzteschaft geplant und geführt werden. Über die Ausgestaltung des Spitals Walenstadt soll die Politik zudem erst 2024 endgültig entscheiden, da zuerst Fragen in Bezug auf die Eingaben der Kantone Graubünden und Glarus zu klären sind. Der Standort Wattwil wiederum soll zu einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Pflege werden und das GNZ ergänzen. Von der Notwendigkeit der Strategie «4plus5» ist die Regierung aufgrund der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit weiterhin überzeugt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Regierung will das stationäre Angebot an den vier Mehrspartenspitälern Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen konzentrieren.
- Die Bevölkerung in Altstätten, Wattwil, Flawil, Rorschach und Walenstadt soll auch in Zukunft an sieben Tagen die Woche während 24 Stunden ein Notfallzentrum aufsuchen können.
- Über die konkrete Ausgestaltung des Spitals Walenstadt wird erst 2024 definitiv entschieden.
- Diese regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) können über ein kleines Bettenangebot verfügen, um stationäre Kurzaufenthalte zu ermöglichen. Die genaue Ausgestaltung der GNZ soll durch die lokal niedergelassenen Ärtzinnen und Ärzte erfolgen.
- Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert: Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 Minuten bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen.
- Das Personal der fünf betroffenen Spitalstandorte soll mehrheitlich Stellenangebote an den vier zukünftigen Spitalstandorten oder den Gesundheits- und Notfallzentren erhalten. Der Grossteil der Mitarbeitenden könnte im Spitalverbund verbleiben.
- Weitere geprüfte Varianten ermöglichen keine langfristige finanzielle und damit auch unternehmerische Gesundung. Viele Varianten scheitern auch an der praktischen Umsetzung, weil sie weiterhin auf eine stationäre Abteilung abzielen, diese aber aufgrund der Patientenanzahl zu klein ausfällt, so dass sie den Qualitätsanforderungen nicht gerecht und nicht rentabel betrieben werden könnten.
- Die Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde hat mehrere Gesetzesänderungen zur Folge. Die nötigen Abstimmungen würden voraussichtlich im Herbst/Winter 2020 stattfinden.