Am Samstag, 24. April 2021, kam es erneut zu einer friedlichen Kundgebung. Gemäss Angaben der Kantonspolizei fanden sich trotz Verbot der städtischen Behörden rund 4'000 Personen in Rapperswil-Jona ein, um ihrem Unmut gegen die einschneidenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus Ausdruck zu verleihen.
Positiv zu bemerken ist dabei das Vorgehen der Kantonspolizei, welche die Kundgebung mit Augenmass und unter Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips begleitete.
Wenig Verständnis für Demonstrationsverbote bei SVP
Die SVP zeigt weiterhin wenig Verständnis für die ausgesprochenen Demonstrationsverbote und sieht diese im Zusammenhang mit der Wahrung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit als kritisch an.
Dies haben wir auch bereits an der vergangenen April-Session des St.Galler Kantonsrates in der Interpellation «Verfassungsmässige Freiheitsrechte Schützen» zum Ausdruck gebracht.
Genehmigung in kontrolliertem Rahmen
Wir fordern die kommunalen Behörden im Kanton St.Gallen daher dazu auf, friedliche Kundgebungen in einem kontrollierten Rahmen zu genehmigen und damit den verfassungsmässigen Grundrechten Rechnung zu tragen. Die Anwendung der erforderlichen Schutzkonzepte ist dabei zwingend einzufordern.
In einem freien Land wie der Schweiz muss jede Bürgerin und jeder Bürger seine Meinung frei äussern können.