Im Rahmen der Ortsplanungsrevision möchte die Stadt die Gewässerräume für alle Fliessgewässer festlegen.
Gewässerabstandslinien-Pläne von 2004 sind überholt
Für den Wagnerbach bestehen bereits Gewässerabstandslinien-Pläne aus dem Jahre 2004. Sie stimmen jedoch nicht mehr mit der aktuellen Gesetzgebung überein. Aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes des Bundes (2011) und dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons (2017) müssen diese überprüft und angepasst werden.
Für die Abschnitte 2 und 3 wurde der Gewässerraum bereits im Jahr 2016 festgelegt. Ausstehend ist der Abschnitt 1 zwischen km 0.70 und km 1.06 auf einer Länge von 360 Meter.
Klare Verhältnisse für künftige Bauvorhaben schaffen
Die Stadt möchte den Gewässerraum mit Baulinien in einem entsprechenden Sondernutzungsplan festlegen. Damit können klare Verhältnisse für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Wagnerbach geschaffen werden.
Die gewachsene Bebauungsstruktur soll zweckmässig weitergeführt werden können und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendige Raum gesichert werden.
Durch den Bachausbau im Jahre 2002 wurde der Wagnerbach auch revitalisiert. Entsprechend kann das bestehende Gerinne als naturnah bezeichnet werden.
Ab der technischen Böschungsoberkante überlagert sich der Raum für den technischen Zugang mit dem ökologischen Bereich. Dies ist aufgrund der dichten Überbauung verhältnismässig.
Der Gewässerraum wird so weit wie möglich zentrisch festgelegt. Abweichungen ergeben sich aufgrund der Gerinnegeometrie, Böschungsneigung und des Zugänglichkeitsstreifens.
Möglichkeit zur E-Mitwirkung bis 12. Mai 2021
Unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch können bis zum 12. Mai 2021 Stellungnahmen zum Sondernutzungsplan Wagnerbach, Abschnitt 1 erfasst und eingereicht werden.
Vom 13. April bis 12. Mai 2021 besteht zudem die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadthaus (2. Obergeschoss) einzusehen.