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Kanton
03.03.2021

Grüne: St.Galler Burka-Verbot ein toter Buchstabe

Laut Regierung gab es wegen Verhüllungen wie Nikab (Bild) bislang weder Bussen noch Strafanzeigen.
Laut Regierung gab es wegen Verhüllungen wie Nikab (Bild) bislang weder Bussen noch Strafanzeigen. Bild: Pixabay / Jürgen Scheffler
Eine Einfache Anfrage der Grünen im Kantonsrat erkundigte sich nach der Wirksamkeit des Burka-Verbots im Kanton St.Gallen. Nun zeige die Antwort der Regierung: Die Strafnorm ist nicht anwendbar.

Am kommenden Wochenende findet die eidgenössische Volksabstimmung über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» statt.

Volksinitiative richte sich primär gegen Islam

Wie die öffentliche Debatte zeigt, verfolgen die Initianten primär die Absicht, die Vollverschleierung mit «Burkas» oder «Nikabs», wie sie in einigen islamischen Ländern Tradition ist, auf Verfassungsstufe zu verbieten.

Die Initiative steht damit im Verdacht, mehr auf islamfeindliche Symbolpolitik als auf die Lösung realer Probleme abzuzielen. Demgegenüber betonen die Initianten, dass ihre Bestrebungen auch gegen «vermummte Chaoten und Fussball-Hooligans» gerichtet seien.

St.Galler Verhüllungsverbot gilt seit 2019

Im Kanton St.Gallen gilt bereits seit 2019 ein Verhüllungsverbot. Gemäss Übertretungsstrafgesetz wird gebüsst, wer sich an öffentlich zugänglichen Orten durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet.

Anfang Februar berichteten verschiedene regionale und nationale Medien, dass im Kanton St.Gallen noch keine einzige Frau wegen Verstosses gegen das Gesichtsverhüllungsverbot gebüsst worden sei.

Die Grünen haben daraufhin eine Einfache Anfrage im Kantonsrat eingereicht und der Regierung differenzierte Fragen zur Anwendbarkeit der Strafnorm gestellt. Die nun vorliegende Antwort bestätigt, dass die Bestimmung absolut wirkungslos ist: Weder für religiös motivierte noch für sonstige Gesichtsverhüllungen wurde jemals eine Busse ausgesprochen. Nicht einmal entsprechende Strafanzeigen waren zu verzeichnen, sodass auch kein einziges Strafverfahren eröffnet wurde.

«Kein konkretes Rechtsgut unmittelbar gefährdet»

Wie die Regierung weiter ausführt, wird allein durch die Verhüllung des Gesichts kein konkretes Rechtsgut unmittelbar bedroht oder gefährdet. Somit kann sich der Kausalzusammenhang, wie er im gesetzlichen Tatbestand formuliert ist, schon aus Gründen der Logik nicht verwirklichen.

Die Grünen sehen ihren Verdacht bestätigt, dass es sich beim St.Galler Verhüllungsverbot um eine rein symbolische Gesetzgebung und nicht um eine funktionale Rechtsnorm handelt. Dies wirft ein schiefes Licht auf die politischen Motive der Urheberinnen und Urheber solcher Verbote: Der Schutz der öffentlichen Sicherheit ist offensichtlich nur ein Vorwand.

Im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung warnen die Grünen eindringlich davor, Verfassung und Gesetze für fremdenfeindliche Symbolpolitik und Stimmungsmache zu missbrauchen.

Grüne Kanton St.Gallen