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26.11.2020
26.11.2020 06:07 Uhr

Kundgebung Lachen: Noch unklar, wer verzeigt wird

Die Veranstalter der Kundgebung in Lachen müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Veranstalter der Kundgebung in Lachen müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bild: Linth24
Nach der Corona-Kundgebung in Lachen schrieb die Polizei, dass die Veranstalter zur Anzeige gebracht werden. Wer genau verzeigt werden soll – darüber gibt es noch keine Klarheit.

Dass die friedliche Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen am späteren Samstagnachmittag auf dem Raff-Platz in Lachen SZ ein juristisches Nachspiel haben wird, war anzunehmen. Grund: Von den über 1'000 Kundgebungsteilnehmern trug kaum jemand eine Schutzmaske – trotz mehrmaliger Aufforderung. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit habe die Polizei vor Ort auf die Durchsetzung der Maskenpflicht verzichtet.

Wer genau nun aber verzeigt wird, ist zurzeit noch nicht klar. Die Corona-Verordnung gelte auch für Kundgebungen im Kanton Schwyz, schreibt Florian Grossmann, Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz, auf Anfrage. Deshalb erfolge eine Anzeige gegen den Veranstalter «Aktionsbündnis der Urkantone». Welche Personen sich vor der Staatsanwaltschaft werden verantworten müssen, könne jedoch noch nicht gesagt werden. 

Müssen mit Bussen rechnen

Auch ist noch nicht ganz klar, in welche Richtung die Anzeige gehen könnte. Sicher haben die Teilnehmer gegen die Covid-19-Verordnung verstossen. Ob die Veranstalter für den Verstoss verantwortlich gemacht werden können, müsse nun abgeklärt werden, so Ivo Fuchs von der Staatsanwaltschaft March. Jeder der Teilnehmenden habe ja gewusst, dass eine Maskentragepflicht herrsche. Allenfalls könnten die Veranstalter gegen Bewilligungsauflagen verstossen haben.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass es noch etwas dauert, bis die Anzeige vorliegt. «Wir reden da von Wochen, weil es sich eher um Übertretungen handelt», so Fuchs. Und die Sache sei nicht dringlich, ausser es seien weitere solche Veranstaltungen geplant. 

Hans-Ruedi Rüegsegger, Linth24/March24