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Weesen
15.01.2026

Eingaben zu Landschaftsschutz

Zu den im Schutzinventar geführten Objekten gehören auch mehrere Bäume im Hafenareal von Weesen. (Archivbild)
Zu den im Schutzinventar geführten Objekten gehören auch mehrere Bäume im Hafenareal von Weesen. (Archivbild) Bild: Politische Gemeinde Weesen
Nach dem Abschluss der Mitwirkung zur Revision der Schutzverordnung Landschaft im Herbst 2025 informiert der Gemeinderat Weesen über gemachte Eingaben und die nächsten Schritte.

Vom 18. September 2025 bis am 18. Oktober 2025 fand die öffentliche Mitwirkung zum Entwurf der Schutzverordnung Landschaft statt. Die Schutzverordnung Landschaft stellt sicher, dass wertvolle Natur- und Landschaftsräume langfristig erhalten bleiben und angemessen geschützt werden. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie die Nachbargemeinden Schänis, Amden und Glarus Nord wurden schriftlich zur Mitwirkung eingeladen. Die öffentliche Mitwirkung erfolgte digital über die E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde und stand allen Personen offen.

E-Mitwirkung zeigt grundsätzliche Zustimmung

Die Möglichkeit, sich an der Überarbeitung der Schutzverordnung Landschaft zu beteiligen, wurde rege genutzt. Eine erste Sichtung zeigt, dass die Revision grundsätzlich Zustimmung erhält. Viele Eingaben betreffen Präzisierungen, Klärungen und Anliegen zur Bewirtschaftung. Einige Eingaben betreffen Schutzumfänge, Kartendarstellungen oder Ausnahmen.

Aktuell erarbeitet die Suisseplan AG den Mitwirkungsbericht zuhanden des Gemeinderates, der anschliessend über den Bericht und die einzelnen Antworten an die Mitwirkenden befinden wird. Der Mitwirkungsbericht wird sodann in anonymisierter Form veröffentlicht.

Nächste Schritte

Ziel des Gemeinderates ist es, die Schutzverordnung Landschaft zusammen mit dem neuen Rahmennutzungsplan und Baureglement bis Ende des Jahres 2025 zu erlassen und zu Beginn des neuen Jahres öffentlich aufzulegen. Dies verbunden mit der Möglichkeit, gegen die eigentümerverbindlichen Instrumente der Raumplanung Einsprache zu erheben. Im Anschluss folgt sodann zum Abschluss der Gesamtrevision die öffentliche Mitwirkung und der Erlass der Schutzverordnung Siedlung.

Gemeinderat Weesen/Weesen aktuell / Redaktion Linth24
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