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Uznach
15.09.2025

Mitreden bei Streuli-Areal-Plänen

Das Gelbe Haus bleibt zusammen mit der grossen Linde bestehen und soll künftig vorwiegend öffentlichen Nutzungen dienen. Rechts das Baufeld A. (Visualisierung Carlos Martinez Architekten)
Das Gelbe Haus bleibt zusammen mit der grossen Linde bestehen und soll künftig vorwiegend öffentlichen Nutzungen dienen. Rechts das Baufeld A. (Visualisierung Carlos Martinez Architekten) Bild: Planungsteam Carlos Martinez/Uniola
Auf Grundlage des Teilzonenplans wurden für die Umgestaltung des Streuli-Areals in Uznach ein Sondernutzungs- und ein Teilstrassenplan erarbeitet, die nun zur Mitwirkung gelangen.

Mitwirkung Sondernutzungsplan

Die Planungen zum Streuli-Areal schreiten voran. Mittlerweile ist der Sondernutzungsplan (SNP) für das Streuli-Areal erarbeitet worden. Dieser basiert auf dem Teilzonenplan «Streuli-Areal, Umzonung», der diesen Frühling öffentlich aufgelegen und von der Bevölkerung ohne Einsprache angenommen worden ist (vgl. Juni-LinthSicht).

Der Teilzonenplan liegt beim Kanton zur Genehmigung. Mit dem Sondernutzungsplan legt die Gemeinde die Grundlage für ein zukunftsgerichtetes Entwicklungsprojekt im Herzen von Uznach. Das Gelände zwischen Bahnhof und Zürcherstrasse soll sich in den kommenden Jahren in ein lebendiges, modernes und vielfältig nutzbares Quartier verwandeln – mit Wohnraum (unter anderem in einem Hochhaus), mit Einkaufsmöglichkeiten sowie mit Dienstleistungs- und Gewerbeflächen. Das Quartier umrahmt einen öffentlich zugänglichen Park mit Bewegungs- und Aufenthaltsflächen.

Alle Details zum Entwicklungsprojekt: www.streuli-park.ch.

Der Gemeinderat hat den von Fachleuten erarbeiteten Sondernutzungsplan zuhanden der Mitwirkung durch die Bevölkerung genehmigt. Vorgesehen sind mehrere Bauetappen, bei denen jeweils Freiräume, Wege und Grünflächen mitentstehen. Die Erschliessung erfolgt für alle Verkehrsteilnehmenden – vom Velo bis zum Auto – in geordneter Weise von der Bahnhofstrasse und vom Frohsinnkreisel her. Der Fussverkehr wird besonders berücksichtigt. Die Erdgeschosse der Baufelder A und B (entlang Zürcher-, Bahnhof- und Eisenbahnstrasse) werden mit publikumsnahen Nutzungen wie Läden und Gastronomie belebt, während in den Obergeschossen Wohnraum geschaffen wird. Das sogenannte «Gelbe Haus» – ein identitätsstiftendes Gebäude des Areals – bleibt zusammen mit der prächtigen Linde erhalten und soll künftig überwiegend öffentlich genutzt werden.

Mit dem Sondernutzungsplan schafft die Gemeinde klare Regeln, etwa zur Gestaltung, zur Umweltverträglichkeit, zum Lärmschutz oder zur Energieeffizienz. Zudem legt sie die Baufelder und die zulässigen Höhen der Gebäude fest. Der Sondernutzungsplan sichert die architektonische Qualität des Richtprojektes, lässt aber trotzdem Spielraum, um auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können.

Ausschnitt des Sondernutzungsplans Streuli-Areal (nach Art. 25 & 26 PBG: Besondere Bauweise und Erschliessung) mit Festlegungen (r.). Bild: raum.manufaktur.sg / Gemeinde Uznach

Die Abbildung oben im Text zeigt den Perimeter des Sondernutzungsplans mit der neuen Strassenführung.

Der Sondernutzungsplan basiert nicht nur auf dem Teilzonenplan, sondern auch auf einem Richtprojekt (siehe Abbildung unten). Dieses ist in zwei qualitätssichernden Verfahren erarbeitet und juriert worden. Es zeigt auf, dass die von der Gemeinde und vom Gesetz geforderte hohe Qualität des Vorhabens tatsächlich gegeben ist.

Mitwirkung zur Teilrevision des kommunalen Strassenplans

Parallel zum Sondernutzungsplan Streuli-Areal hat der Gemeinderat auch eine damit zusammenhängende Teilrevision des kommunalen Strassenplans zuhanden der öffentlichen Mitwirkung genehmigt. Diese Teilrevision soll eine Verbesserung der Verkehrsführung und -sicherheit im Bahnhofsraum ermöglichen und die Fussgänger- und Veloverkehrsverbindungen stärken. So wird die Fussgängerverbindung zur neuen Arkade im Streuli-Park hin verschoben und entlang der Bahnhofstrasse durch einen Mehrzweckstreifen von der Strasse abgesondert. Das Trottoir am heutigen Standort wird entsprechend aufgehoben.

Im Rahmen des Teilstrassenplans sind folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Die Gallusstrasse wird neu zum Frohsinnkreisel weitergezogen: Durch die neue Strassenführung (siehe grau schraffierte Strassenfläche im Plan in der Abbildung im Text) werden direktere Verkehrsverbindungen geschaffen, was zu einer Entlastung des Wohnquartiers und des Bahnhofplatzes führt.
  • Im Gegenzug wird der bestehende Abschnitt der Gallusstrasse hin zur Eisenbahnstrasse zu einem Gemeindeweg abklassiert. Er wird so gestaltet, dass er nicht nur als grosszügiger Geh- und Veloweg in Erscheinung tritt, sondern auch für Notzufahrten dienen kann.
  • Indem die Gehwege entlang der Eisenbahn- und Bahnhofstrasse auf das Gelände des Streuli-Areals verlegt werden, kann ein Teil der Verkehrsfläche aufgehoben werden. Im Gegenzug erhält die Gemeinde eine Dienstbarkeit mit einem Fusswegrecht hinterlegt.

Was das für Änderungen nach sich zieht, können Sie der Abbildung zum Sondernutzungsplan entnehmen (siehe Abbildung im Text oben).

Mitwirkungsverfahren bis 24. Oktober 2025

Gerne lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein,

  • sich mit dem Sondernutzungsplan Streuli-Areal und der Teilrevision des Gemeindestrassenplans auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Berichte und Pläne auf der Homepage unter www.uznach.ch/verwaltung/aktuelles.html/240/news/4315 oder bei der Kanzlei, Rathaus 4. Stock, Städtchen 10, einzusehen und
  • sich in der Folge bis spätestens 24. Oktober 2025 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an kanzlei@uznach.ch oder Gemeindekanzlei Uznach, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden der Sondernutzungsplan Streuli-Areal und die Teilrevision des Gemeindestrassenplans inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung bereinigt und anschliessend dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; in dieser Phase kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Zwei Sprechstunden für die Bevölkerung

Der Gemeinderat hat zusammen mit der Streuli Immobilien AG am 4. Februar im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision des Zonenplans umfassend über die Absichten und Pläne der Grundeigentümerin und über das Richtprojekt Streuli Park informiert. An diesen Absichten hat sich seither nichts Wesentliches verändert. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf eine nochmalige Informationsveranstaltung, lädt interessierte Einwohner/-innen aber gerne zu zwei Sprechstunden ein:

  • Sprechstunde 1: Donnerstag, 18. September 2025, von 17 bis 19 Uhr
  • Sprechstunde 2: Montag, 22. September 2025, von 17 bis 19 Uhr

Die Sprechstunden finden im Rathaussaal Uznach, Städtchen 10, statt. Wer Fragen hat, kann ohne Anmeldung vorbeikommen. Vertreter/-innen der Gemeinde Uznach, der Streuli Immobilien AG und der beteiligten Fachunternehmen sind für Auskünfte vor Ort.

Gemeinderat Uznach/LinthSicht / Redaktion Linth24