Seit Jahren verfolgt die Bevölkerung die verschiedenen Planungen zur gesamträumlichen Einbettung der Entwicklung des Streuli Areals mit. Die Innenentwicklungsstrategie, die Hochhausstudie wie auch die städtebauliche Studie Bahnhofsgebiet haben aufgezeigt, dass der «Masterplan Streuli Areal (2018)» mit dem kommunalen Richtplan vereinbar ist. Zu allen vier Planungsinstrumenten haben die Uznerinnen und Uzner mitgewirkt.
Teilzonenplan zur Umstrukturierung des Areals
Der Richtplan ist seit der Kenntnisnahme durch das Amt für Raumplanung und Geoinformation behördenverbindlich. Darauf basierend hat die Streuli Immobilien AG einen Teilzonenplan erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Teilzonenplan sieht – wie mit Kanton und Gemeinde besprochen – die Errichtung einer Schwerpunktzone vor. Diese bezweckt die Umstrukturierung des durch Industrie und Mischnutzung geprägten Areals nach den Entwicklungszielen der Gemeinde Uznach.
Angestrebt werden nicht nur ein öffentlich zugänglicher Park, sondern u.a. auch eine Zentrumsüberbauung von hoher städtebaulicher Qualität mit einem vielfältigen Wohnraumangebot und Betrieben aus den Bereichen Gastronomie, Gesundheitsversorgung, täglicher Bedarf, Tourismus oder Dienstleistung. Hierzu sind in qualifizierenden Verfahren Richtprojekte erarbeitet worden. Diese zeigen, wie sich das Zentrum entwickeln soll.
Sondernutzungsplanverfahren, Hochhaus und öffentlicher Park
Das Baureglement wird zum Teilzonenplan u.a. Bestimmungen erhalten, die:
- für eine künftige Überbauung Sondernutzungsplanverfahren vorsehen;
- ein Hochhaus im Raum Verzweigung Eisenbahn-/Bahnhofstrasse zulassen;
- die Erstellung des öffentlich zugänglichen Parks regeln.
Sobald die letzten Fragen geklärt sind, wird die Mitwirkung zum Teilzonenplan eingeleitet werden. Parallel dazu erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton.