Es passiert Grosses und Grossartiges in Uznach – dazu gehört die Neugestaltung des Zentrums durch die Entwicklung des Areals Streuli. Über Jahre wurden etliche Planungen vorgenommen. Das Ergebnis davon in wenigen Worte zu fassen, ist unmöglich. Drum: Wenn Sie sich für dieses Generationenprojekt Streuli Areal interessieren, «müssen» Sie sich durch etliche Planungen oder zumindest durch die folgenden Zeilen «durcharbeiten».
Ausgangslage
Das Streuli-Areal rund um den Produktionsbetrieb der Streuli Pharma AG liegt zentral beim Bahnhof zwischen der Eisenbahn-, Bahnhof- und Zürcherstrasse. Das Areal umfasst eine Fläche von annähernd 30 000 m² (3 ha) und ist der Gewerbe-Industrie- sowie der Wohn- und Gewerbezone zugeteilt. Die Produktion der Streuli Pharma AG soll in absehbarer Zukunft an einen neuen Standort verlegt werden.
Das Areal soll in der Folge etappenweise umstrukturiert resp. neu bebaut werden. Die Streuli Immobilien AG, die Gemeinde Uznach und das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St.Gallen haben hierzu bereits 2018 einen Masterplan unterzeichnet. Dieser hält die Entwicklungsabsichten fest und gibt die zukünftigen Nutzungen vor.
Planerische Vorgaben
Die Arealentwicklung wird das Gesicht von Uznach prägen. Sie ist daher planerisch breit abgestützt worden. Der Masterplan Uznach, die Innenentwicklungsstrategie, die städtebauliche Entwicklungsstudie Bahnhof und ein städtebauliches Hochhauskonzept haben sich mit der Frage befasst, ob der Masterplan Streuli in die Raumplanung der Gemeinde eingebunden werden kann resp. zur Entwicklung der Gemeinde Uznach passt. Die Ergebnisse sind allesamt positiv ausgefallen und in den kommunalen Richtplan eingeflossen. Der Richtplan ist das wichtigste behördenverbindliche Planungsinstrument der Gemeinde.
Mitwirkung von Kanton und Bevölkerung
Das AREG hat bei den relevanten Planungsinstrumenten mitgewirkt und sichergestellt, dass die Arealentwicklung resp. die dazu gemachten Planungen der aktuellen Gesetzgebung und den übergeordneten Planungsmitteln entsprechen.
Die Bevölkerung konnte zu den übergeordneten Planungen (siehe oben) im Rahmen der Mitwirkung Stellung beziehen. Die Antworten zeigen, dass sie die Planungen und damit verbundenen Veränderungen nachvollziehen kann und mitträgt.
Grundlage Richtplan
Vor diesem Hintergrund sind im Richtplan der Gemeinde Uznach folgende Beschlüsse gefällt worden:
- «S 2.2.3: Das Bahnhofsgebiet soll als Ankommensort wahrgenommen und städtebaulich entsprechend akzentuiert werden.
- S 2.3.1: Das heutige Industrieareal und das angrenzende Wohn-/Gewerbegebiet sollen umstrukturiert werden. Massgebend für die Arealentwicklung ist der Masterplan Arealentwicklung Streuli. – Verbunden mit dieser Arealentwicklung sind Wohnen mit einem standort- respektive bedarfsgerechten Parkierungsangebot und grosszügigen öffentlichen Freiräumen, gewerbliche Nutzungen im Sockelgeschoss entlang den verkehrsreichen Strassen und eine Quartierversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. An der Schnittstelle zum neu zu gestaltenden Bahnhofplatz bietet sich die Möglichkeit zur Setzung städtebaulicher Akzente (z.B. Hochhaus).
- V 2.2.1: Der Masterplan Arealentwicklung Streuli sieht eine Verlängerung der Frohsinnstrasse bis zur Gallusstrasse vor. Das neue Verbindungsstück wird als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert. Dadurch kann der Bahnhofsplatz von Verkehr aus dem Quartier der Gallusstrasse entlastet werden respektive wird der Verkehr aus der Gerbi direkter ins übergeordnete Strassennetz geführt. – Es ist zu prüfen, die bestehende Gallusstrasse zwischen dem Einlenker der verlängerten Frohsinnstrasse bis zur Eisenbahnstrasse von einer Gemeindestrasse 2. Klasse in einen Gemeindeweg 2. Klasse abzuklassieren.»
Der Richtplan wurde am 12. Mai 2023 vom AREG zur Kenntnis genommen (genehmigt). Es kommt zum Schluss, dass der Inhalt, der Erlass und die Wirkung des Richtplans die Vorgaben des kantonalen Richtplans und der Raumplanung der Region berücksichtigen und die Entwicklung insbesondere bzgl. Siedlung, Verkehr und Landschaft über Jahre aufeinander abstimmt.
Rahmennutzungsplanung (Zonenplan & Baureglement)
Damit die Arealentwicklung wie geplant umgesetzt werden kann, müssen zuerst die planungsrechtlichen Grundlagen in Zonenplan und Baureglement geschaffen werden.
Mit Vollzugsbeginn des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) per 1. Oktober 2017 wurde die Schwerpunktzone (vgl. Art. 19 PBG) als neuer Zonentyp eingeführt. Dieser Zonentyp wurde speziell für grosse Arealentwicklungen geschaffen. Mittels Teilzonenplan sollen die Gewerbe-Industrie- sowie die Wohn-Gewerbezone im Planungsgebiet Streuli-Areal in eine Schwerpunktzone umgezont und das Baureglement der Gemeinde Uznach um einen entsprechenden Artikel ergänzt werden.