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Kanton
13.09.2025

Vornoten zählen für Gymi-Prüfung

Für die Aufnahme etwa an die Kanti Wattwil zählen ab 2026 neben den Resultaten der Aufnahmeprüfung neu auch die Vornoten der Oberstufe. (Archivbild)
Für die Aufnahme etwa an die Kanti Wattwil zählen ab 2026 neben den Resultaten der Aufnahmeprüfung neu auch die Vornoten der Oberstufe. (Archivbild) Bild: PD
Ab dem Jahr 2026 werden im Kanton St.Gallen neu auch die Oberstufen-Noten für die Gymnasium-Aufnahme berücksichtigt. Das bringt mehr Fairness und weniger Prüfungsdruck.

Für die St.Galler Gymnasien gibt es ab 2026 ein neues Aufnahmeverfahren: Wer künftig die gymnasiale Maturität erlangen möchte, wird nicht mehr nur an zwei Prüfungstagen gemessen. Neu werden auch die Noten aus der Oberstufe mitberücksichtigt. Die Regierung hat das vom Bildungsrat beschlossene Aufnahmereglement genehmigt.

Neu Notensumme von mindestens 34 für Aufnahme

Bisher entschied in erster Linie die Aufnahmeprüfung darüber, wer ins Gymnasium aufgenommen wurde. Diese bestand aus schriftlichen und teils mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. Die Schulnoten zählten nur in Ausnahmefällen. Neu fliessen die Noten der Oberstufe aus den Bereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Französisch und Englisch), sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (Durchschnitt aus Natur und Technik sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften) in die Beurteilung als Vornote ein.

Wer in diesen vier Vornotenbereichen und in der Aufnahmeprüfung eine Notensumme von mindestens 34 erreicht, erfüllt die Aufnahmebedingungen. Wer sehr gute Vornoten mitbringt, kann damit eine weniger erfolgreiche Prüfung ausgleichen – oder umgekehrt. Die statistische Auswertung der Aufnahmeprüfung 2025 nach den neuen Regeln zeigt deutlich, dass vor allem Schülerinnen und Schüler mit einem Notenschnitt von 5 in der Oberstufe die geforderte Notensumme von 34 auch wirklich erreichen.

Aufnahme soll fairer und ganzheitlicher werden

Mit dem neuen System wird die Aufnahme fairer, ganzheitlicher und weniger abhängig von der Tagesform an der Prüfung. Die bisherigen schriftlichen Prüfungen bleiben bestehen, der mündliche Teil entfällt. In Deutsch wird der klassische 90-Minuten-Aufsatz durch eine kürzere, praxisnähere Textproduktion ersetzt. Mit der Neuerung wird auch die sogenannte Bandbreite abgeschafft. Das heisst: Die Empfehlung der abgebenden Schule und Prüfungskonferenzen entfallen. Neu entscheiden nur noch die Noten. Einzig bei sehr knappen Ergebnissen kann die Schulleitung der Mittelschule besondere Umstände berücksichtigen.

Aufnahmereglement der Mittelschulen

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24