Um Missverständnisse auszuschliessen: Diese Geschichte hat nichts mit der «Kopftuch-Affäre» zu tun. Aber sie handelt ebenfalls in Eschenbach – und betrifft die Schule. Es geht um Beschimpfungen, die in einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 17. Juli 2025 festgehalten sind.
Druckfähig sind die Formulierungen aber nicht. Sie bewegen sich irgendwo zwischen Brehms Tierleben, Rotlichtmilieu und Trashtalk auf dem Fussballplatz.
Mehrfach beschimpft
Und sie zielte auf eine hoch respektierte Kindergartenlehrerin, die vor kurzem für ihr zehnjähriges Dienstjubiläum geehrt wurde.
Der Täter, von Beruf «Hausmann», beschimpfte die Lehrerin am 27. August 2024 im Treppenhaus des Schulhauses in Ermenswil. Kurz darauf wiederholte er die Beleidigungen auf der Strasse. Es folgte eine weitere Beschimpfung durch sein geöffnetes Küchenfenster.
Strafe auf Bewährung
Dies liess die Kindergartenlehrerin nicht auf sich ruhen. Sie reichte Privatklage ein – und erhielt Recht. Der Mann wird zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Das macht 450 Franken. Allerdings wird der Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.
Sofort bezahlen muss der Mann dagegen die Verfahrenskosten von 650 Franken.