Der Gemeinderat Eschenbach stellte in seiner Funktion als Einbürgerungsrat fest, dass die folgenden Gesuchstellerinnen und -steller die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen:
- Sarach Janine, geb. 29. Mai 1980, mit Ehemann Mirko, geb. 26. Januar 1979, und den Töchtern Nora, geb. 10. September 2015, und Nele, geb. 10. Oktober 2018, deutsche Staatsangehörige, Dreierwaldstrasse 21, Ermenswil;
- Ademi Alban, geb. 5. März 2002, nordmazedonischer Staatsangehöriger, Rösslihalde 3, Ermenswil.
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Zwei Einbürgerungen im Besonderen Verfahren
Ebenfalls eingebürgert werden Arifi Ena, geb. 5. Februar 2004, serbische Staatsangehörige, Rickenstrasse 8, Eschenbach, und Dede Merve, geb. 17. Februar 2006, türkische Staatsangehörige, Schmerikonerstrasse 5d, Eschenbach. In diesen Fällen konnte das Gemeindebürgerrecht im Besonderen Verfahren erteilt werden, wobei keine öffentliche Auflage erfolgt. Dieses kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person, die seit mind. 10 Jahren in der Schweiz lebt, vor Vollendung des 20. Altersjahrs ein Gesuch um Einbürgerung einreicht.
Vorbehalten für die Rechtswirksamkeit der Einbürgerungsentscheide bleiben die eidgenössischen und die kantonalen Einbürgerungsbewilligungen.