Der Gemeinderat Eschenbach stellte in seiner Funktion als Einbürgerungsrat fest, dass die folgenden Gesuchsteller die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen:
- Becker Marcus, geb. 21.12.1975, mit Ehefrau Britta, geb. 23.12.1978, und Sohn Nicholas, geb. 9.11.2016, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 8638 Goldingen, Hirzlistrasse 17.
Vorbehalten für die Rechtswirksamkeit des Einbürgerungsentscheids bleiben die eidgenössische und die kantonale Einbürgerungsbewilligung.
Auflagefrist und Einsprachemöglichkeit bis 18. März 2025
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. Februar bis 18. März 2025, beim Sekretariat der Gemeinderatskanzlei, Büro 17, in der Gemeindeverwaltung Eschenbach öffentlich auf. Die massgebende Bekanntmachung findet unter www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.
In Eschenbach Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht ins Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich und begründet Einsprache erheben.