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Schmerikon
21.01.2025

Fünf Einbürgerungen liegen auf

Der Einbürgerungsrat Schmerikon hat die Einbürgerung von fünf Personen beschlossen. (Symbolbild)
Der Einbürgerungsrat Schmerikon hat die Einbürgerung von fünf Personen beschlossen. (Symbolbild) Bild: Keystone
Drei Polinnen, einem Spanier und einem Eritreer wurde das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Schmerikon erteilt. Der Einbürgerungsrat legt ihre Dossiers bis 18. Februar 2025 auf.

Amtliche Bekanntmachung Einbürgerung

Der Einbürgerungsrat Schmerikon hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Schmerikon erteilt:

  • Sobieska Anna, 4.10.1975, polnische Staatsangehörige
    Sobieska Stella, 21.12.2015, polnische Staatsangehörige
    Sobieska Suzanna, 02.02.2017, polnische Staatsangehörige
    wohnhaft Alte Eschenbacherstrasse 17, 8716 Schmerikon

  • Garcia Sanchez David, 23.07.1974, spanischer Staatsangehöriger
    wohnhaft Rosengartenstrasse 26, 8716 Schmerikon

  • Efrem Biniam, 26.10.2001, eritreischer Staatsangehöriger
    wohnhaft Säntisstrasse 7, 8716 Schmerikon

Auflageort

  • Gemeindeverwaltung Schmerikon, Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon

Auflagefrist

  • 20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025

In der Gemeinde Schmerikon Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht ins Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss beim Einbürgerungsrat Schmerikon schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Einbürgerungsrat Schmerikon / Linth24