Im Abschnitt des Aabachs zwischen dem Tobelaustritt im Uznaberg und der SBB-Brücke sollen Defizite beim Hochwasserschutz und bei der Ökologie behoben werden. Zu den Hauptkritikpunkten gehören die zu geringe Abflusskapazität des heutigen Gerinnes und der teils mangelhafte Zustand der Uferbefestigung. Dazu kommen Ansprüche auf ökologischer Seite an einen möglichst naturnahen Bachlauf als Lebensraum für Fauna und Flora.
Mit einem umfangreichen Sanierungsprojekt wollen die betroffenen Gemeinden Schmerikon und Uznach den Problemen in diesem Abschnitt des Aabachs begegnen, der hier teils die Gemeindegrenze bildet. Das zugehörige Hochwasserschutz-Projekt liegt fertig ausgearbeitet vor und ist gemäss den Gemeinderäten «seit geraumer Zeit baureif». Allerdings gibt es einen Knackpunkt: die Ausscheidung des Gewässerraums am Aabach inklusive Baulinien, zu der die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind.
«Genehmigungsfähig» für Kanton – Veto vom Bund
Im Jahr 2020 wurde das Gewässerprojekt den Betroffenen präsentiert, einer Mitwirkung unterstellt und danach punktuell angepasst. Die kantonalen Fachstellen bescheinigten bei der Prüfung, das Gewässerprojekt sei «grundsätzlich genehmigungsfähig». Die kantonale Zustimmung schloss ausdrücklich auch die Ausscheidung des Gewässerraums «in einem reduzierten Umfang» und «unter Inanspruchnahme der Ausnahmebedingungen für dicht bebautes Gebiet» ein. Uznach und Schmerikon sahen im bestehenden Siedlungsgebiet am Uznaberg, wo die beiden Gemeinden auch baulich zusammengewachsen sind, einen schmaleren Gewässerraum vor.
Gegen diesen Festlegungsversuch kamen jedoch schon bald Einwände aus Bundesbern. In der Konsultation stellten sich das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf den Standpunkt, dass die Situation im Uznaberg nach bundesgerichtlicher Praxis keiner Definition als «dicht überbautes Siedlungsgebiet» standhalten würde. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Folglich hätte das Hochwasserschutzprojekt in dieser Form keine Aussicht auf eine Genehmigung und eine Unterstützung mit Bundesbeiträgen.
Bundesvorgabe führt quasi zu «materieller Enteignung»
Im Bereich Uznaberg kann der Gewässerraum des Aabachs somit nicht nach einer Ausnahmeregel, sondern laut Bund nur nach regulären Bestimmungen festgelegt werden. Das bedeutet eine Gewässerbreite von 44 Metern und führt zu Baulinien, die mitten durch bestehende Gebäude verlaufen. Damit würde eine künftige bauliche Weiterentwicklung nahezu aller betroffenen Grundstücke verhindert. Für den Gemeinderat Schmerikon ist das «mit einer materiellen Enteignung gleichzusetzen». Auf die geplante Auflage des Gewässerprojekts wurde vorerst verzichtet.
Der Uzner und der Schmerkner Gemeinderat suchten in der Folge das Gespräch mit dem BAFU, fanden aber kein Gehör. Gemeinsam mit den Projektverantwortlichen wurden auch politische Schritte auf kantonaler und nationaler Ebene erwogen. Doch schliesslich gelangten die Gemeinderäte zur Überzeugung, dass es zu einer Ausscheidung des Gewässerraums nach ordentlichem Verfahren keine Alternative gibt, und bissen in den sauren Apfel.
Zweite Mitwirkung zum Gewässerraum bis 21. Juni 2024
Der nun überarbeitete Sondernutzungsplan zur Ausscheidung des Gewässerraums am Aabach ist bis zum 21. Juni 2024 einer zweiten Mitwirkung unterstellt. Ende dieses Jahres soll dann die öffentliche Auflage des gesamten Hochwasserschutzprojektes erfolgen.