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Kanton
03.04.2025
03.04.2025 13:07 Uhr

Hilfe nach Südostasien-Erdbeben

Beschädigte Gebäude in der Stadt Mandalay in Myanmar nach dem verheerenden Erdbeben vom 28. März 2025.
Beschädigte Gebäude in der Stadt Mandalay in Myanmar nach dem verheerenden Erdbeben vom 28. März 2025. Bild: China News Service (CC BY 3.0, Wikimedia Commons)
Nach dem Erdbeben jüngst in Südostasien sind tausende Tote, zehntausende Verletzte und grosse Sachschäden zu beklagen. Für Hilfsmassnahmen gibt St.Gallens Regierung 30'000 Franken.

Am 28. März 2025 hat ein Erdbeben der Stärke 7,7 weite Teile Südostasiens erschüttert. Das Epizentrum lag in der Region Sagaing in Myanmar, nur wenige Kilometer ausserhalb der Stadt Mandalay. Schäden gab es auch in anderen Ländern, etwa in China und Thailand.

In Myanmar liegt aber nicht nur das Epizentrum des Bebens, die Schäden treffen dort auch auf eine bereits höchst prekäre humanitäre Lage. Dies wegen des anhaltenden Bürgerkriegs zwischen der myanmarischen Militärjunta («State Administration Council») und der «Nationalen Einheitsregierung Myanmar».

30'000 Franken für Glückskette

Ausländische Erdbeben-Fachleute schätzen, dass die Zahl der Toten allein in Myanmar nach Abschluss der Bergungsaktionen auf über 10'000 ansteigen wird. Die St.Galler Regierung hat beschlossen, der Glückskette einen Nothilfe-Beitrag von 30'000 Franken für Unterstützungsmassnahmen auszurichten, mit Mitteln aus dem Katastrophenhilfe-Kredit des Lotteriefonds.

Projekte von Schweizer Partnerorganisationen vor Ort

Die Glückskette vergibt ihrerseits Gelder an ausgewählte Projekte von Schweizer Partnerorganisationen vor Ort. Damit ist trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in Myanmar ein rascher und gezielter Mitteleinsatz möglich. Die Glückskette steht dazu nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit den Hilfswerken Ärzte ohne Grenzen, Caritas, HEKS, Helvetas, Save the Children und Terre des Hommes. Obwohl diese Partnerorganisationen selbst vom Erdbeben betroffen sind, können sie schnell Nothilfe in Form von Wasser, Nahrung und Hygieneartikeln leisten.

Je nach Situation wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ausrichtung eines weiteren kantonalen Beitrags geprüft.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24