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Uznach
01.04.2025
02.04.2025 06:35 Uhr

Toxische Beziehung vor Gericht

Häusliche Gewalt: die beiden Partner blieben sich nichts schuldig - und machten sich schuldig. (Beispielbild)
Häusliche Gewalt: die beiden Partner blieben sich nichts schuldig - und machten sich schuldig. (Beispielbild) Bild: Adobe Stock
Eine Schweizerin erschlich sich Sozialleistungen. Und in ihrer Beziehung flogen die Fetzen. Nun wurden sie und ihr Partner verurteilt.

Es sind die Abgründe des menschlichen Zusammenlebens, die sich einem beim Lesen der Strafbefehle der Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen eine Uznerin und ihren Lebensabschnittspartner auftun.

Kriminelle Energie

Dem Paar kann einen Hang zu krimineller Energie auch mit viel gutem Willen nicht abgesprochen werden. Es begann mit einem Sozialbetrug von der Frau im Juni 2022. Die Beschuldigte beantragte beim Kanton St. Gallen Arbeitslosenleistungen – und erhielt diese zugesprochen. Gleichzeitig arbeitete sie aber während über eines Jahres (zwischen Juni 2022 bis mindestens August 2023) bei einer Firma und erzielte ein Erwerbseinkommen von 16'692.95 Franken. Dieses Einkommen verschwieg sie gegenüber den Behörden.

Tatort Wohnung

Unschön zu und her ging es in der Wohnung des Paares in Kaltbrunn. Bei einem handfesten Streit am 22. August 2024 packte der Mann seine Partnerin am Handgelenk und drückte zu. Als er trotz heftiger Gegenwehr seiner Partnerin nicht losliess, biss diese zu. Im Strafbefehl heisst es dazu: «Die Beschuldigte nahm mit ihrem Tun zumindest in Kauf, in einer das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreitenden Weise physisch auf einen Menschen einzuwirken.»

Fliegende Hundeguetzli

Am 3. September kam es in der Wohnung erneut zu einer Auseinandersetzung. Dabei warf die Frau ihrem Partner «wissentlich und willentlich» ein Pack Hundeguetzli an den Kopf.

Aus diesen Gründen sitzt die Beschuldigte auf der Anklagebank.

Doch auch sie selber verklagte ihre (ehemalige) Liebe. Gründe: Als die beiden am 3. April 2024 auf der Autobahn in Richtung Sargans fuhren (sie sass am Steuer), gerieten die beiden aneinander, weil er das Autoradio ausschaltete. Die Frau schlug ihren Partner darauf mit der rechten Hand gegen den Mund. Darauf fackelte er nicht lange und zog die Handbremse – bei einem Tempo von 80 km/h.

Handbremse gezogen

Im Strafbefehl heisst es dazu: «Durch das Betätigen der Handbremse verletzte der Beschuldigte eine grundlegende Verkehrsvorschrift massiv pflichtwidrig und schuf eine erhöhte abstrakte Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer.»

Im Juli 2024 verschob sich der Tatort wieder in die gemeinsame Wohnung. Neben diversen Übergriffen des Beschuldigten wie «Packen», «Schütteln» oder «Drücken» ist ein Vorfall festgehalten, bei dem der Mann wütend darüber war, dass seine Partnerin Lebensmittel von der Sozialaktion «Tischleindeckdich» erhalten hatte.

Lebensmittel geworfen

Im Strafbefehl heisst es: «Der Beschuldigte stauchte seine Partnerin zusammen und fing an, die Lebensmittel von der Küche in Richtung Esszimmer zu werfen. Dort stolperte die Frau, weil ihr Fuss kurz zuvor operiert worden war. Schliesslich griff der Beschuldigte die Frau am Nacken.» Dazu kamen diverse verbale Entgleisungen – unter anderem die Bezeichnung der Frau als «Schlampe». Die Staatsanwaltschaft folgert: «Dadurch griff der Beschuldigte seine Partnerin in ihrer Ehre an, was er wusste und wollte.»

Insgesamt umfassen die Strafbefehle gegen die beiden Beschuldigten acht Seiten.

Die Urteile:

Der Mann wir der mehrfachen Tätlichkeiten, der Beschimpfung sowie der fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zu einer Busse von 1100 Franken verurteilt. Zuzüglich Gebühren muss er 1550 Franken zu bezahlen.

Die Frau wird der mehrfachen Tätlichkeiten und des Betrugs schuldig gesprochen. Ihre Busse beträgt 800 Franken, die Gebühren 550 Franken.

Der langen Rede kurzer Sinn: Darum prüfe, wer sich ewig bindet.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Thomas Renggli