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Amden
06.02.2025

Hallenbad kommt günstiger

Hallenbad Amden. (Archiv)
Hallenbad Amden. (Archiv) Bild: Amden & Weesen Tourismus
Aufgrund neuer rechtlicher Grundlagen erhält die Gemeinde Amden im Zusammenhang mit der Hallenbadsanierung eine Rückzahlung der Eidg. Steuerverwaltung von rund 340'000 Franken.

Aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden gelten durch den Steuerhaushalt getragene Defizite von Gemeindebetrieben (u.a. eines Hallenbades) – was die Mehrwertsteuer betrifft – nicht mehr als Subventionen.

Dies hat zur Folge, dass sowohl die Investitionsbeiträge im Rahmen von Neubauten oder Sanierungen als auch die jährlichen Betriebszuschüsse nicht mehr zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Vorsteuern auf den Investitionen in Immobilien können bis 20 Jahre zum Zeitwert zurückgefordert werden.

Hallenbad rückwirkend der Mehrwertsteuer unterstellt

Aufgrund der neuen Grundlagen hat die politische Gemeinde Amden das Hallenbad rückwirkend per 1. Januar 2020 der Mehrwertsteuer unterstellt. Die jährlichen Ablieferungen an die Eidg. Steuerverwaltung (Umsatzsteuern abzüglich Vorsteuern) betragen ab dem Jahr 2025 rund 3'000 Franken.

Rückzahlung von 340'000 Franken

Als Folge der vorbeschriebenen Änderung in der Rechtsprechung kommt die politische Gemeinde Amden in den Genuss einer Rückzahlung der Eidg. Steuerverwaltung in der Höhe von rund 340'000 Franken.

Ein sehr grosser Teil dieser Rückzahlung ist auf die Investitionen im Zusammenhang mit der vor wenigen Jahren getätigten Hallenbadsanierung zurückzuführen.

Auf diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, die Rückzahlung als nachträglichen Beitrag an die seinerzeitige Investition zu buchen.

Verringerte jährliche Abschreibungen

Dadurch verringern sich die jährlichen Abschreibungen des Projekts, welche bis in das Jahr 2044 zu tätigen sind, um 17'000 Franken.

www.gemeinde-amden.ch/Linth24