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29.12.2024

Kinderporno-Foto weitergeleitet

Die verbotene Datei wurde via WhatsApp verschickt.
Die verbotene Datei wurde via WhatsApp verschickt. Bild: pixabay/zvg
Besitz und Weiterleitung von Kinderpornografie sind verboten. Weil es ein Mann aus Ausserschwyz damit nicht so genau nahm, bekam er nun einen Strafbefehl.

Der Pornografie schuldig gesprochen wurde ein Mitte 20-Jähriger aus der Region. Der Mann hatte im Sommer 2022 per Whatsapp eine Bilddatei an einen anderen Mann geschickt. Soweit so gut. Auf dem Foto allerdings war ein nacktes Mädchen beim Sexualakt zu sehen. «Aufgrund des Körperbaus und der Gesichtszüge ist klar ersichtlich, dass das Mädchen auf dem Bild noch minderjährig ist, und es sich somit eindeutig um einen kinderpornografischen Inhalt handelt», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte hatte die Bilddatei, gemäss eigenen Angaben, ebenfalls per Chat zugeschickt bekommen. Im Strafbefehl wird festgehalten, er habe wissen müssen, dass es sich bei der Bilddatei um verbotene Kinderpornografie handelt, deren Besitz und Weiterverbreitung verboten ist. Verurteilt wurde er nun zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken, sowie einer Busse von 500 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 920 Franken muss er berappen.

Redaktion March24 & Höfe24