Die Umsetzung des Projekts «Sport und Kultur am See» in Lachen wird durch eine hängige Stimmrechtsbeschwerde verzögert, trotz Ja der Stimmberechtigten. Die Beschwerde, fristgerecht nach der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober eingereicht, fordert, die Urnenabstimmung über die getrennten Vorlagen – 57,6 Mio. Fr. für das Hallenprojekt und 9,4 Mio. Fr. für die Tiefgarage – zu verbieten. Stattdessen sollen beide Geschäfte der Gemeindeversammlung erneut vorgelegt, bereinigt und dann in einer einzigen Vorlage zur Abstimmung gebracht werden. Der Gemeinderat hatte erst am Abstimmungstag über die Beschwerde kommuniziert.
Ist Trennung der Vorlagen unzulässig?
Der Beschwerdeführer argumentiert gemäss Gemeindeschreiberin Petra Keller, die Trennung der beiden Sachvorlagen sei unzulässig. Die Gemeinde betont, dass das Hallenprojekt an mindestens 150 zusätzliche Parkplätze geknüpft ist, das Projekt diese Anforderungen mit dezentralen Oberflächenparkplätzen erfüllt; die Tiefgarage sei lediglich ein «Supplement». Das Schwyzer Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde in einem Zwischenbescheid ab, weshalb die Abstimmung am Sonntag dennoch durchgeführt wurde.
Gemeinderat weiterhin optimistisch
Eine definitive Entscheidung des Gerichts steht aus, der Gemeinderat hat bis Ende Monat Zeit, Stellung zum Antrag zu nehmen. Sollte die Abstimmung für ungültig erklärt werden, käme dies einem Nein gleich. Der Gemeinderat zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die Beschwerde abgewiesen wird, da ein Zwischenbescheid bereits zu seinen Gunsten ausfiel.