Von ca. 1950 bis 2011 war der Steinbruch Schnür am nördlichen Ufer des Walensees – rund zwei Kilometer westlich des Dorfes Quinten – in Betrieb.
Zwecks der rechtlichen Rahmenbedingungen für den auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Amden befindlichen Steinbruch wurde im Jahr 1991 ein Sondernutzungsplan (ein Abbau- und Wiedergestaltungsplan) erlassen, welcher am 7. Juni 1993 in Rechtskraft erwachsen ist.
Im Jahr 2002 wurden am Sondernutzungsplan Änderungen beschlossen, welche – mit der Genehmigung durch die zuständige kantonale Amtsstelle – am 14. März 2003 in Kraft getreten sind.
Beschluss zur Aufhebung des Sondernutzungsplans
Die Wiederherstellung der Abbauwand sowie des Sohlen- und Uferbereichs des Steinbruchs Schnür sind abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Abbau- und Wiedergestaltungplan sowie den Änderungsplan aufzuheben. Die öffentliche Auflage ist in Koordination mit den für die Nachfolgenutzung (Photovoltaikanlage) nötigen Verfahren erfolgt.
Eine Einsprache gegen Steinbruch-Planaufhebung
Gegen die geplante Aufhebung des Abbau- und Wiedergestaltungsplan Steinbruch Schnür sowie des Abbau- und Endgestaltungsplans Steinbruch Schnür ist während der öffentlichen Auflagefrist eine Einsprache eingegangen.
Der Gemeinderat wird nun das Gespräch mit der Einsprecherin suchen und anschliessend über die Einsprache – sofern diese nicht zurückgezogen wird – entscheiden.